Fischrestaurantkette NORDSEE: 9:0 für Mitbestimmung Nordsee: Erfolg auf ganzer Linie

Die Betriebsratswahlen bei NORDSEE sind laut mehrerer Gerichtsurteile gültig. Foto: NGG

Erfolg auf ganzer Linie für die Arbeitnehmervertretung der Fischrestaurantkette NORDSEE: Der Arbeitgeber ist mit allen Anfechtungen der Betriebsratswahlen vor Gericht gescheitert, in neun Fällen wurden seine Anträge zurückgewiesen. Nordsee hatte im März 2018 viele langjährige Betriebsräte quasi über Nacht zu "leitenden Angestellten" erklärt. Da diese nicht in den Betriebsrat gewählt werden dürfen, versuchte der Arbeitgeber, die Wahlen für ungültig erklären zu lassen: aus NGG-Sicht "ein billiger Taschenspielertrick", den auch die Arbeitsgerichte durchschauten und die Klagen abwiesen. Der neue Eigentümer von Nordsee hat mittlerweile die Beschwerden gegen die rechtskräftigen Urteile zurückgenommen: Er will - nach eigenen Worten - einen "Neuanfang" ...