BAG fällt wichtiges Urteil für Teilzeitbeschäftigte Teilzeit: Mehrarbeitszuschläge einfordern

Auch Teilzeitbeschäftigte können Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge haben. Foto: Rike/Pixelio.de

Mit seinem Urteil vom 19. Dezember 2018 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in fünf Revisionen die Rechte von Teilzeitbeschäftigten gestärkt: Danach erhalten diese unter bestimmten Voraussetzungen für die über ihre individuelle Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit Mehrarbeitszuschläge von 33 Prozent. Geklagt hatten etliche NGG-Mitglieder, die in Teilzeit bei der Fischrestaurantkette NORDSEE mit einer individuellen Jahresarbeitszeit gemäß dem Manteltarifvertrag (MTV) Systemgastronomie (§ 4 Ziff. 3) beschäftigt sind.

Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge von 33 Prozent haben nun aufgrund des BAG-Urteils nicht nur Beschäftigte bei NORDSEE, sondern alle NGG-Mitglieder, die unter den MTV Systemgastronomie fallen und in Teilzeit mit Jahresarbeitszeit arbeiten, also z.B. bei Starbucks/AmRest, McDonald´s und Schloss Burger sowie deren Franchisenehmern.

Auch EUREST-Beschäftigte können Anspruch haben

Darüber hinaus können nun auch diejenigen, die bei EUREST in Teilzeit, auch auf Abruf, Arbeit leisten, die über ihre individuell vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht und die im Ausgleichszeitraum nicht ausgeglichen wurde, neben der Grundvergütung auch die entsprechenden Mehrarbeitszuschläge verlangen. Zuvor waren diese Zuschläge - laut BAG-Urteil vom 26. April 2017 – nur dann angefallen, wenn Teilzeitbeschäftigte über die regelmäßige Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten hinaus arbeiteten. Diese Rechtsprechung wurde nun ausdrücklich aufgehoben. Inwieweit die aktuelle BAG-Entscheidung auch Auswirkungen auf weitere Tarifverträge haben wird, lässt sich erst sagen, wenn die vollständige Urteilsbegründung vorliegt.

"Ein großer Erfolg für viele Gewerkschaftsmitglieder"

Freddy Adjan, stellvertretender NGG-Vorsitzender: "Das BAG-Urteil ist wegweisend und ein großer Erfolg für viele Gewerkschaftsmitglieder. Konkret gibt es jetzt mehr Geld für unsere Mitglieder, die in Teilzeit beschäftigt sind, aber Mehrarbeit leisten. Gut so! NGG-Mitglieder haben Anspruch auf kostenlose Beratung durch ihr NGG-Büro vor Ort. Da können wir prüfen, wer von dem Urteil betroffen ist und jetzt Zuschläge einfordern kann."

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