Allgemeines 50 Jahre Lohnfortzahlung ...

Damit wegen Krankheit oder Unfall nicht gleich Lohneinbußen drohen, gibt es die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Foto: mortation stock adobe

Es gibt etwas zu feiern: Das Gesetz zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auch für Arbeiter ist vor 50 Jahren, am 1. Januar 1970, in Kraft getreten. Doch bis die Arbeiter das erhielten, was es für Angestellte schon gab, mussten sie lange kämpfen.

Startpunkt für das spätere Bundesgesetz war 1956/57 ein fast vier Monate währender Streik der Werftarbeiter in Schleswig-Holstein, dem sich rund 34.000 Metallarbeiter anschlossen und der als härtester Arbeitskampf der deutschen Nachkriegsgeschichte gilt. Die komplette Lohnfortzahlung erkämpften die Werftarbeiter zwar nicht, aber doch 90 Prozent vom Nettolohn (Arbeiterkrankengeldgesetz 1957). Und auch wenn immer noch die Krankenkasse zahlte, wurden doch erstmals auch die Unternehmen in die Pflicht genommen. Sie mussten das Krankengeld auf 100 Prozent aufstocken.

Lohnfortzahlung als Arbeitgeberleistung

Bis die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall als gesetzlich verankerte Arbeitgeberleistung eingeführt wurde, sollte es noch einige Jahre und politische Diskussionen dauern. Und auch nach 1970 blieb das Gesetz umstritten, Wortschöpfungen wie "krankfeiern" und "blaumachen" kamen auf. Selbst die Ärzte wurden angegangen, sie würden zu leichtfertig krankschreiben, also betrügen.

Die NGG war Vorreiter

In der Wirtschaftskrise Anfang der 1990er Jahre legte die damalige schwarz-gelbe Koalition ein Sparpaket auf, das die Kürzung der Lohnfortzahlung von 100 auf 80 Prozent vorsah. Als die Arbeitgeber der Süßwarenindustrie dies 1996 umsetzen wollten, kam es zum bis dato größten Arbeitskampf in der Geschichte der NGG: drei Wochen lang, begleitet von Demonstrationen im ganzen Land. Mit Erfolg: In zahlreichen Haustarifverträgen wurde die 100-prozentige Lohnfortzahlung zugesichert. Die NGG übernahm hier eine Vorreiterrolle auch für andere Gewerkschaften und Branchen.

1998 schrieb die sozialliberale Regierung zwar wieder die volle Lohnfortzahlung gesetzlich fest. Dennoch wurden Tarifverträge in der Folgezeit so abgeschlossen, dass der Bund hier nicht hineinregieren konnte. Heute gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für sechs Wochen, ohne Karenztage und ohne Abschläge.

Wer mehr über diesen Meilenstein der deutschen Gewerkschaftsgeschichte erfahren will, der zeigt, dass wesentliche Verbesserungen im Arbeitsrecht zunächst in Tarifverträgen erkämpft wurden, kann dies in einem spannenden Beitrag des Deutschlandfunks nachhören und nachlesen.

zum Deutschlandfunk