Gute Nachrichten für (werdende) Eltern: Corona-bedingte Verdienstausfälle sollen die Höhe des künftigen Elterngeldes nicht schmälern. Eine entsprechende Gesetzesvorlage hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag verabschiedet.
Danach sollen Monate mit geringeren Einkünften während der Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit bei der Berechnung des Elterngeldes ausgenommen werden. Außerdem sollen Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, ihre Elterngeldmonate auch später nehmen können, spätestens jedoch zum 1. Juni 2021. Auch der Partnerschaftsbonus für die parallele Teilzeit von Eltern soll nicht entfallen oder zurückgezahlt werden, wenn Eltern aufgrund der Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant.
Hintergrund:
Berechnungsgrundlage für die Höhe des Elterngeldes ist der Netto-Durchschnittsverdienst aus den zwölf Monaten vor der Geburt. 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens werden im ersten Lebensjahr des Kindes gezahlt, mindestens jedoch 300 und maximal 1.800 Euro.