Allgemeines Corona: Wie am Arbeitsplatz schützen?

In der Lebensmittelindustrie läuft die Produktion vielerorts auf Hochtouren. Wie werden die Beschäftigten vor dem Virus geschützt?

Trotz oder sogar wegen der Ausbreitung des Coronavirus wird in vielen Betrieben der Lebensmittelindustrie zurzeit mit Hochdruck gearbeitet. Viele Beschäftigte machen sich Sorgen, dass sie sich bei der Arbeit mit dem Virus anstecken. Die Sorge kann berechtigt sein. Zum Beispiel, wenn in einem Werk normalerweise eng nebeneinander an einem Band gearbeitet wird. Oder, wenn es keine Möglichkeit gibt, regelmäßig die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.

Wichtig: Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die vor der Ansteckung mit dem Virus am Arbeitsplatz schützen. Das Arbeitsschutzgesetz gilt auch in Zeiten von Corona!

Bei der Entscheidung, mit welchen Maßnahmen die Beschäftigten geschützt werden sollen, kann und muss der Betriebsrat mitentscheiden. Wenn der Arbeitgeber untätig bleibt, ist der Betriebsrat sogar dazu verpflichtet, solche Schutzmaßnahmen einzuleiten.

Mit welchen Mitteln die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor der Ansteckung mit dem Virus geschützt werden können, unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb und hängt von den unterschiedlichen Tätigkeiten ab. Inzwischen ist bekannt, wie der Virus verbreitet wird. Daraus ergeben sich zum Beispiel folgende sinnvolle Schutzmaßnahmen:

  • Abstand halten! Um die Übertragung zu verhindern, muss der Abstand zwischen zwei Beschäftigten nach derzeitigem Kenntnistand zwei Meter betragen. Kann der Mindestabstand zwischen den Arbeitsplätzen nicht eingehalten werden, muss die Anzahl der Beschäftigten, die zeitgleich arbeiten, reduziert werden.
  • Besonders gefährdete Menschen schützen! Manche sind wegen ihres Alters oder wegen Vorerkrankungen besonders gefährdet. Wenn es im Betrieb keine Möglichkeit gibt, dass sie ihre Arbeit ohne Kontakt zu anderen verrichten, müssen sie von der Arbeit freigestellt werden. Das muss in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden.
  • Kontakt vermeiden! Es müssen Maßnahmen getroffen werden, die vermeiden, dass sich mehrere Beschäftigte auf engem Raum treffen. Hier können zum Beispiel versetzte Pausen- oder Umziehzeiten helfen.
  • Desinfizieren: Der Arbeitgeber muss die Möglichkeit schaffen, dass sich die Beschäftigten vor und während der Arbeit regelmäßig die Hände waschen oder desinfizieren können. Weil das Coronavirus auch auf Flächen eine Zeitlang überleben kann, muss mit einem geeigneten Reinigungsplan sichergestellt werden, dass insbesondere die Flächen, die von den Beschäftigten mit den Händen berührt werden, regelmäßig desinfiziert werden.

Wenn du denkst, dass in deinem Betrieb zu wenig getan wird, um dich vor dem Coronavirus zu schützen, solltest du das umgehend mit dem Betriebsrat oder mit der NGG vor Ort besprechen: www.ngg.net/vorOrt