Fleisch: Bundestag berät über "Arbeitssschutzkontrollgesetz" "Das Gesetz darf nicht verwässert werden!"

05. Oktober 2020

Das "Arbeitsschutzkontrollgesetz" soll zu besseren Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft beitragen.

Vor der heutigen Debatte im Bundestag hat Guido Zeitler erneut davor gewarnt, dass das "Arbeitsschutzkontrollgesetz" verwässert werden könnte. Das Gesetz soll, u.a. durch ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit, zu besseren Arbeitsbedingungen in der nicht erst seit mehreren großen Corona-Ausbrüchen in deutschen Schlachthöfen in der Kritik stehenden Branche beitragen. Guido Zeitler: „Nur wenn das Arbeitsschutzkontrollgesetz eins zu eins umgesetzt wird, kann es seinen Zweck erfüllen. Die Bundestagsabgeordneten dürfen dem Druck und den Scheinargumenten der Fleischlobby nicht nachgeben.“ Die Branche versuche alles, um noch Schlupflöcher in den Gesetzestext einzubauen, die es den Unternehmen erlauben, wie bisher durch die „rücksichtslose Ausbeutung von Menschen größtmögliche Profite einzufahren.

Im Interview mit dem RBB-Inforadio hat der NGG-Vorsitzende einmal mehr auch betont, dass nicht nur Werkverträge, sondern auch Leiharbeit verboten werden müssten, damit in der Fleischwirtschaft grundlegende Veränderungen greifen können. Ohne ein Leiharbeits-Verbot werde man eine Ausweichbewegung erleben. Dann hätte man die gleichen miserablen Arbeitsbedingungen wie bisher auch in der Zukunft. 

zur Pressemitteilung vom 5. Oktober 2020

zum Interview mit dem RBB-Inforadio

Ein rumänischer Arbeiter berichtet über seine Arbeitsbedingungen (2020).