NGG erfolgreich: Kurzarbeitergeld aufgestockt Gute Nachrichten für Fast Food-Beschäftigte!

27. November 2020

Grund zur Freude: NGG konnte sich mit den großen Unternehmen der Systemgastronomie auf eine Verlängerung der Aufstockung des Kurzarbeitergeldes einigen. Im Foto: Beschäftigte aus der Systemgastronomie bei einer NGG-Aktion im Februar 2020.

Gute Nachrichten für die NGG-Mitglieder in der Systemgastronomie. Es ist der NGG gelungen, mit McDonald's, Burger King, Nordsee, L'Osteria und Co. die Verlängerung der Aufstockung des Kurzarbeitergelds zu vereinbaren.

Auch in 2021 stocken die Unternehmen das Kurzarbeitergeld auf 90 Prozent des letzten Nettolohns auf. Und, auch ganz wichtig, wer in Kurzarbeit ist, darf nicht gekündigt werden. Dieser Schutz gilt zwei Monate über die Laufzeit der Kurzarbeit hinaus. Mehr Infos (Pressemitteilung)

Das musst du wissen:

  • Du erhältst eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent deines alten Lohns (netto), egal wie lange du bereits in Kurzarbeit bist. Gesetzlich stehen dir selbst bei längerer Kurzarbeit nur bis zu 80 Prozent (mit Kind 87 Prozent) zu.
  • Während der Kurzarbeit und zwei Monate danach darfst du nicht gekündigt werden.

Du hast dazu Fragen oder brauchst Beratung? Deine NGG-vor-Ort ist für dich da!