Lieferando muss Diensthandy und Fahrrad stellen Gericht stärkt Rider-Rechte

30. Juli 2021

Foto: NGG

In einem vielbeachteten Urteil hat das Landesarbeitsgericht Hessen zwei Ridern des Essenslieferdienstes Lieferando Recht gegeben! Lieferando muss ein Handy, 2 GB Daten im Monat und ein Fahrrad stellen. Die Takeaway Express GmbH ist in Revision gegangen und der Fall kommt bis vor das Bundesarbeitsgericht. Sichere dir jetzt mit NGG vorsorglich deine Ansprüche für später! Lasse bei deiner NGG vor Ort deinen Arbeitsvertrag prüfen und mache die Kosten für dein Mobiltelefon und Datenvolumen geltend!

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