Fleischwirtschaft: Neuer Mindestlohn! Hart erkämpft!

01. Juni 2021

Den neuen Mindestlohn haben die Beschäftigten mit Streiks und Aktionen durchgesetzt.

Das war ein hartes Stück Arbeit und wurde mit vielen Streiks und Aktionen erkämpft: In deutschen Schlachthöfen und Wurstfabriken gilt ein neuer Mindestlohn. Alle Beschäftigten in der Branche müssen demnach künftig mindestens 10,80 Euro pro Stunde für ihre Arbeit bekommen. Nach seiner Einführung steigt diese Lohnuntergrenze schnell auf 11,00 Euro pro Stunde (ab 1. Januar 2022) und später bis auf 12,30 Euro an. Der neue Mindestlohn für die Fleischbranche liegt damit schon zu Beginn deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von zur Zeit 9,50 Euro pro Stunde.  

Zehntausende profitieren

"Davon profitieren zehntausende Menschen. Sie bekommen spürbar mehr Geld für ihren Knochenjob, stellt Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) fest (info). Mit dem neuen  Tarifabschluss, der von den Mitgliedern der NGG-Tarifkommission einstimmig angenommen wurde, werde eine Basis gelegt, auf die es aufzubauen gelte: "Das ist eine deutliche Verbesserung und ein wichtiger Schritt. Wir sprechen aber immer noch von einem geringen Lohn für sehr harte Arbeit – es bleibt also viel zu tun.“ In einem weiteren Tarifvertrag sollen deshalb weitere einheitliche Mindestregelungen für die Branche - zum Beispiel für Urlaub, Zuschläge und bei den Arbeitszeiten - festgeschrieben werden. 

Der neue Mindestlohn tritt in Kraft, sobald das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den neuen Mindestlohntarifvertrag für "allgemeinverbindlich" erklärt hat. Der Mindestlohn steigt in folgenden Stufen: 

  • ab "Allgemeinverbindlichkeit": 10,80 Euro pro Stunde
  • ab 1. Januar 2022: 11,00 Euro pro Stunde
  • ab 1. Dezember 2022: 11,50 Euro pro Stunde
  • ab 1. Dezember 2023: 12,30 Euro pro Stunde 

Die Gewerkschaft NGG und die Arbeitgeber der Fleischwirtschaft konnten sich erst in der vierten Tarifverhandlung am 27. Mai 2021 in Hamburg auf den Abschluss des neuen "Mindestlohntarifvertrags" einigen. Mit zahlreichen Streiks und Aktionen hatten die Mitglieder der NGG in den vergangenen Wochen den Druck auf die Arbeitgeber immer weiter erhöht. 

Weitere Infos in der Pressemitteilung vom 1. Juni 2021

Du hast Fragen zum neuen Mindestlohn in der Fleischbranche? Nutz deinen Vorteil als NGG-Mitglied und lass dich beraten: www.ngg.net/vorOrt