„Progressionsvorbehalt“ Petition: Beschäftigte vor Steuernachzahlung schützen!

06. April 2021

Halfpoint - shutterstock.com

Restaurants, Hotels und viele andere Betriebe sind seit Monaten geschlossen oder nur sehr eingeschränkt geöffnet. Millionen Menschen mussten in Kurzarbeit gehen. Einige von ihnen müssen damit rechnen, Steuern nachzahlen zu müssen. Der Grund: Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem so genannten Progressionsvorbehalt und führt so zu einem höheren Steuersatz beim übrigen Einkommen.

Steuern nachzahlen, obwohl das Geld wegen Kurzarbeit ohnehin besonders knapp ist? Nach unseren Berechnungen wird der Großteil der Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld keine Steuern nachzahlen müssen. Mit einer Online-Petition soll nun dafür gesorgt werden, dass auch diejenigen, die es trifft, keine fette Steuernachzahlung leisten müssen.  

Wir haben nachgerechnet: Die meisten Bezieherinnen und -bezieher von Kurzarbeitergeld werden nicht nachzahlen müssen. Die Wahrscheinlichkeit steigt aber, wenn Ehepaare eine gemeinsame Steuererklärung abgeben und unterschiedlich viel Einkommen versteuern: Mehr Infos und mehrere Rechenbeispiele findest du hier. 

Achtung: Wer in 2020 coronabedingt Kurzarbeitergeld erhalten hat, muss eine Steuererklärung abgeben. NGG-Mitglieder profitieren dabei von einem exklusiven Vorteil des NGG-Mitgliedervorteils DEIN PLUS: zum Angebot von DEIN PLUS