Energiepreise Energiepreise: Infos für Azubis und Studierende

06. April 2022

Die Energiepreise steigen und werden so auch für viele junge Menschen zu einem immer größer werdenden Problem. Foto: Canva

Die Energiepreise steigen und werden so auch für viele junge Menschen zu einem immer größer werdenden Problem. Die Bundesregierung hat Ende März ein Entlastungspaket angekündigt. Hier fassen wir zusammen, was bisher bekannt ist:

Vor dem Hintergrund stark gestiegener Energiepreise erhalten Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) erhalten und nicht bei ihren Eltern wohnen und Studierende im Bafög-Bezug, pauschal 230 Euro pro Person. Das gilt auch für Beziehende von Schüler-BAföG. Dieser Heizkostenzuschuss soll im Sommer gezahlt werden, wenn in der Regel die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen. Die Auszahlung soll frühestens ab dem 1. Juni 2022 und spätestens bis zum 31. Dezember 2022 möglich sein.

Der Heizkostenzuschuss wurde zunächst vom Bundeskabinett beschlossen. Das Gesetz tritt jedoch erst in Kraft, wenn es so vom Bundestag beschlossen wird. Dies soll voraussichtlich zum 1. Juni 2022 geschehen.

Bitte beachten: Um den Zuschuss zu bekommen, muss eine der genannten Leistungen mindestens einen Monat lang zwischen Oktober 2021 und März 2022 bezogen worden sein. Wer mehrere Leistungen erhält, zum Beispiel Wohngeld und Bafög, bekommt den Zuschuss nur einmal ausgezahlt.

Offenbar muss kein Antrag gestellt werden, der Zuschuss soll für alle Berechtigten automatisch ausgezahlt werden.

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Die vom Kabinett Ende März beschlossene Energiepreispauschale soll allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5) einmalig in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden. Auch Auszubildende gelten als einkommensteuerpflichtig und sollten daher unter die genannte Bedingung fallen. Der Zuschlag soll die Begünstigten schnell und unbürokratisch erreichen und unabhängig von den geltenden steuerlichen Regelungen (Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie, steuerfreien Arbeitgebererstattungen, Job-Ticket) „on top“ gewährt werden. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer.

Bitte beachten: Noch ist unklar, ob die 300 Euro auch Studierenden zustehen. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn sie neben dem Studium arbeiten.

Auch Azubis und Studierende sollen vom vergünstigten ÖPNV-Ticket, welches für 90 Tage für 9 Euro/Monat („9 für 90“) gelten soll, profitieren.

Bitte beachten: Noch ist unklar, wie dies konkret umgesetzt werden soll. Noch ungeklärt ist zum Beispiel, ob Studierende eine Erstattung für bereits gekaufte und deutlich teurere Semestertickets erhalten.

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