Vor dem Hintergrund stark gestiegener Energiepreise erhalten Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) erhalten und nicht bei ihren Eltern wohnen und Studierende im Bafög-Bezug, pauschal 230 Euro pro Person. Das gilt auch für Beziehende von Schüler-BAföG. Dieser Heizkostenzuschuss soll im Sommer gezahlt werden, wenn in der Regel die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen. Die Auszahlung soll frühestens ab dem 1. Juni 2022 und spätestens bis zum 31. Dezember 2022 möglich sein.
Der Heizkostenzuschuss wurde zunächst vom Bundeskabinett beschlossen. Das Gesetz tritt jedoch erst in Kraft, wenn es so vom Bundestag beschlossen wird. Dies soll voraussichtlich zum 1. Juni 2022 geschehen.
Bitte beachten: Um den Zuschuss zu bekommen, muss eine der genannten Leistungen mindestens einen Monat lang zwischen Oktober 2021 und März 2022 bezogen worden sein. Wer mehrere Leistungen erhält, zum Beispiel Wohngeld und Bafög, bekommt den Zuschuss nur einmal ausgezahlt.
Offenbar muss kein Antrag gestellt werden, der Zuschuss soll für alle Berechtigten automatisch ausgezahlt werden.
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