Urteil des Bundesarbeitsgerichts Jede Minute zählt: Arbeitszeit muss korrekt erfasst werden!

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Damit Arbeit korrekt bezahlt werden kann, muss die Arbeitszeit korrekt erfasst werden. Das ist an sich logisch, war schon immer so und ist auch kein kompliziertes Hexenwerk. Dennoch ging bei Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahre 2015 bei einigen Arbeitgebern die Angst vorm „Bürokratiemonster“ Arbeitszeiterfassung um: nicht zuletzt im Gastgewerbe, wo manche Arbeitgeber ihr „Arbeitszeitmodell“ Schwarzarbeit gefährdet sahen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am Dienstag ein wichtiges Urteil in Sachen Arbeitszeiterfassung gesprochen. Demnach sind die Arbeitgeber laut Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, ein System einzuführen, „mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann“. Doch wie steht es um die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Arbeitszeiterfassung? Da eine gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits besteht, hat der Betriebsrat laut BAG kein „Initiativrecht zur Einführung eines Systems der Arbeitszeiterfassung“, kann hier also nicht mitbestimmen. Geklagt hatte der Betriebsrat einer Wohneinrichtung. Er wollte über eine Einigungsstelle des Landesarbeitsgerichts Hamm den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Einführung und Anwendung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung erzwingen. Nachdem das Landesarbeitsgericht dem Antrag des Betriebsrats zunächst stattgegeben hatte, lehnte das BAG ihn ab.

„Starke Bedeutung insbesondere im Gastgewerbe“

Aus Sicht des NGG-Vorsitzenden Guido Zeitler kann das BAG-Urteil insbesondere im Gastgewerbe eine starke Bedeutung haben: „Was in anderen Branchen Standard ist, ist für viele Köchinnen oder Restaurantfachleute oft fern der Realität: Sie bekommen ihre Arbeit längst nicht immer vollständig bezahlt. Im Gastgewerbe wird nicht nur viel zu oft deutlich über die bezahlte Arbeitszeit hinaus gearbeitet. Zusätzlich verschwimmen in vielen Restaurants oder Bars Arbeit und Freizeit der Beschäftigten. Auch in vielen Bäckereien wird häufig deutlich länger gearbeitet, als bezahlt wird. Da soll nach Feierabend noch schnell die Kasse gemacht oder der Laden gereinigt werden. Die heute noch einmal höchstrichterlich bestätigte Pflicht für Arbeitgeber, die Arbeitszeit vollständig und korrekt zur erfassen, schiebt dem einen Riegel vor. Zur Wahrheit gehört aber auch: Ohne eine engmaschige Kontrolle durch die Behörden wird auch in Zukunft in vielen Betrieben bei den Arbeitszeiten geschummelt werden.“

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