Vielen Beschäftigten der Systemgastronomie steht ein Urlaubsgeld zu Systemgastronomie: Urlaubsgeld bekommen?

Im August sollten die Beschäftigte in der Systemgastronomie ihre Kontoauszüge besonders gründlich prüfen: Denn mit der Entgeltabrechnung für den Monat Juli, die in der Regel im August zugeht, muss in der deutschen Systemgastronomie das Urlaubsgeld ausgezahlt werden. Das haben die Gewerkschaft NGG und der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) per Tarifvertrag festgeschrieben. Die Tarifverträge zwischen NGG und BdS gelten zum Beispiel in den meisten Restaurants von McDonalds, Burger King, Vapiano, Kentucky Fried Chicken, Pizza Hut, Starbucks und Autogrill.

Das Urlaubsgeld wird zusätzlich zum normalen Entgelt ausgezahlt. Bedingung ist, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer am 1. Juli 2015 seit mindestens zwölf Monaten im Betrieb arbeitet und der bestehende Arbeitsvertrag ungekündigt ist. Gleichzeitig muss es im Arbeitsvertrag einen Bezug auf den Tarifvertrag zwischen NGG und BdS geben oder der Arbeitgeber Mitglied im Bds sein.  

Wichtig: Alle Beschäftigten in den Restaurants (Crew und Management), die Mitglied der NGG sind, haben Anspruch auf Urlaubsgeld. Auch Teilzeitbeschäftigte und 450-Euro-Jobber müssen entsprechend ihrer jeweiligen Arbeitszeit ein Urlaubsgeld ausgezahlt bekommen.

Du bist NGG-Mitglied und hast Fragen zum Urlaubsgeld? Deine NGG-Region vor Ort hilft gerne weiter.

Systemgastronomie: Urlaubsgeld per Tarifvertrag

1. + 2. Beschäftigungsjahr

415,00 Euro

3. + 4. Beschäftigungsjahr

466,00 Euro

5. + 6. Beschäftigungsjahr

517,00 Euro

ab dem 7. Beschäftigungsjahr

568,00 Euro

Urlaubsgeld für Auszubildende:

 

West

Ost

1. Ausbildungsjahr

347,00 Euro

325,00 Euro

2. Ausbildungsjahr

387,50 Euro

352,50 Euro

3. Ausbildungsjahr

428,50 Euro

385,00 Euro