Heute findet im Bundestag die erste Lesung zum Mindestlohnerhöhungsgesetz statt. Es sieht vor, den Mindestlohn ab dem 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro pro Stunde anzuheben: ein echter Meilenstein hin zu armutsfesten Löhnen und ein starkes gesellschaftspolitisches Signal. Hiervon werden bundesweit 7,1 Millionen Menschen profitieren, insbesondere im Gastgewerbe und im Bäckerhandwerk. Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf vor, die Minijobgrenze von 450 auf 520 Euro anzuheben. Dies lehnen die DGB-Gewerkschaften ab. Claudia Tiedge, stellvertretende NGG-Vorsitzende: „Minijobs sind eine beschäftigungspolitische Sackgasse für Frauen. Sie bieten keine soziale Sicherung und kein ausreichendes Einkommen, weder heute noch im Alter. Wenn wir wollen, dass mehr Frauen finanziell auf eigenen Beinen stehen, müssen wir Minijobs abschaffen, anstatt sie noch weiter aufzuwerten. Wir brauchen die Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro.“
Zu diesem Ergebnis kommt auch eine repräsentative Umfrage im Auftrag des DGB. Fast zwei Drittel der Befragten sprechen sich danach für einen Sozialversicherungsschutz ab dem ersten Euro aus. Außerdem betont ein Großteil, dass Frauen ihre Erwerbstätigkeit ausbauen sollen, um finanziell unabhängig zu sein. Dies steht im klaren Widerspruch zum Modell Minijob und dem Vorhaben der Bundesregierung, die Verdienstgrenze auszuweiten.
Minijobs "Sackgasse für Frauen"
28. April 2022