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Ferienjob geplant?

Das solltest Du wissen!
Eine junge Frau in einer Kellner-Uniform trägt ein Tablett und lächelt in die Kamera. Eine junge Frau in einer Kellner-Uniform trägt ein Tablett und lächelt in die Kamera.

Die Sommerferien stehen vor der Tür – und viele Schüler*innen starten in ihren ersten Ferienjob. Doch was ist erlaubt? Und worauf muss man achten?

Die jungeNGG gibt Tipps, damit der Ferienjob nicht zur Stolperfalle wird:

1. Ohne Vertrag geht nichts:
Bevor Du startest, muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegen. Darin müssen Arbeitszeiten, Aufgaben und Bezahlung klar geregelt sein.

2. Nur leichte Arbeiten erlaubt:
Für Jugendliche unter 18 Jahren sind gefährliche oder körperlich schwere Arbeiten tabu. Erlaubt sind zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Tätigkeiten in der Gastronomie.

3. Arbeitszeiten – altersabhängig geregelt:

  • 13–14 Jahre: Mit Einwilligung der Eltern, max. 2 Stunden täglich (3 in der Landwirtschaft), zwischen 8 und 18 Uhr.
  • 15–17 Jahre: Max. 4 Wochen Ferienarbeit im Jahr, höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche. Arbeitszeit zwischen 6 und 20 Uhr – mit Ausnahmen für ältere Schüler*innen in der Gastronomie oder im Schichtbetrieb.

4. Pausen sind Pflicht:

Für unter 18-jährige gilt: 

  • Ab 4,5 Stunden Arbeit gibt es mindestens 30 Minuten Pause,
  • ab 6 Stunden sogar 60 Minuten.

5. Mindestlohn nur für Volljährige:
Der gesetzliche Mindestlohn (aktuell 12,82 Euro) gilt erst ab 18 Jahren. Wer jünger ist, hat nur dann Anspruch auf bessere Bezahlung, wenn im Betrieb ein Tarifvertrag gilt. Also: Vor Vertragsunterschrift nach Tarif fragen!

6. Bei Problemen: Gewerkschaft hilft!
Wenn es Ärger im Ferienjob gibt – schlechte Bezahlung, zu lange Arbeitszeiten oder Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz – dann hilft Deine Gewerkschaft. Am besten schon vor dem Job Mitglied werden!

Mehr Infos bekommst du bei jungeNGG oder deinem zuständigen NGG-Büro vor Ort.

 

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