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Statement zur geplanten Reform des Arbeitszeitgesetzes
Gewerkschaften haben sich schon immer als Motor von Reformen verstanden – Reformen, die für Verbesserung und Fortschritt stehen. Auch der Achtstundentag galt bei seiner Einführung als eine solche Reform. Er war ein strittig errungener „Klassenkompromiss“ und fußte auf entgrenzten Arbeitsprozessen, die die Gesundheit der Beschäftigten aufs Spiel setzten, sowie auf arbeitsmedizinischen Studien, die zeigen: zu lange Arbeitszeiten machen krank. Seit jeher ist das Arbeitszeitgesetz daher ein Schutz für Beschäftigte vor den Ansprüchen, ja auch der Willkür, ihrer Chefs.
Heute scheinen die Belastbarkeitsgrenzen von Beschäftigten jedoch vergessen zu sein. Arbeitgeber sollen wieder einseitig die Direktionsmacht erhalten, ihre Beschäftigten nach Belieben einzusetzen. „Flexibilität“ ist das Stichwort.
Dabei kann Arbeitszeit schon heute sehr flexibel gestaltet werden: Bis zu 10 Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche sind möglich, wenn in den Monaten danach ein Ausgleich stattfindet. Tarifverträge regeln darüber hinaus weitere Flexibilisierungsmaßnahmen, bspw. durch passgenaue Modelle von Arbeits- und Ausgleichzeiten oder Arbeitszeitkonten. Immer unter Beachtung grundlegender Standards des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Beschäftigte ohne Tarifvertrag haben diesen Schutz nicht.
Es wird deutlich: Die Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes wird auch die Tariflosigkeit vorantreiben. Denn welcher Arbeitgeber schließt noch Tarifverträge zur Arbeitszeit ab, wenn er dadurch seine Direktionsmacht einschränkt? Für uns ist klar: Das vorgeschlagene neue Arbeitszeitgesetz hat das Prädikat „Reform“ nicht verdient. Es ist ein Rückschritt in Zeiten, die wir nicht zurückhaben möchten.