Im Zuge der Umsetzung des derzeit zwischen Europäischer Union und den USA verhandelten Freihandelsabkommens TTIP* rechnet Agrarminister Christian Schmidt (CSU) Medienberichten zufolge mit Einschränkungen des Schutzes deutscher Spezialitäten. So sei es künftig nicht mehr möglich, „jede Wurst und jeden Käse als Spezialität zu schützen.“ Die geltenden EU-Regeln für regionale Lebensmittel sieht Schmidt demnach kritisch und hält sie für „sehr bürokratisch“.
Mit Blick auf die Äußerungen des Agrarministers und die dadurch hervorgerufene Diskussion hat Michaela Rosenberger erneut die Wichtigkeit des Erhalts der Arbeits- und Sozialstandards in der deutschen Lebensmittelwirtschaft hervorgehoben. Diese dürften durch TTIP „keinesfalls aufgeweicht und verwässert werden“, so Rosenberger.
„Im Übrigen müssen die Verbraucher klar auf einen Blick erkennen können, wo und wann ein Produkt unter welchen Bedingungen hergestellt wurde. Viele deutsche Lebensmittel haben heute einen hervorragenden Ruf in der ganzen Welt. Wenn es durch TTIP dazu käme, dass ein Dresdner Stollen nicht mehr nur in Dresden und Umgebung, sondern auch in den USA hergestellt werden kann, würde man das Vertrauen der Kunden in diese Produkte ohne Not massiv gefährden. Die Verbraucher wollen mehr Klarheit über Herkunft und Qualität, nicht noch weniger als bisher“, so die NGG-Vorsitzende.
*Mehr Informationen zu TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) im Dossier des DGB