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Zwei Schritte vor – einer zurück

Hinweisgeberschutz

 

 

Der Bundesrat hat dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen seine Zustimmung verweigert. „Das ist weder nachvollziehbar, noch akzeptabel.“, kommentiert Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gasstätten (NGG). „Haben die Unionsparteien aus Gammelfleischskandalen und mangelndem Arbeitsschutz während Corona nichts gelernt? Deutschland braucht ein Gesetz, dass diejenigen umfassend schützt, die auf solche Missstände in den Betrieben hinweisen.“, so Zeitler weiter. Die unionsgeführten Länder hatten sich bei der Abstimmung am Freitag gegen eine Unterstützung des Gesetzes ausgesprochen, so dass die notwendige Mehrheit für das Gesetz nicht zustande kam.

 

Zuletzt hatte der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Das Gesetz bedurfte jedoch auch der Zustimmung des Bundesrates.  „Der Entwurf war ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn wir ihn uns an vielen Stellen mutiger gewünscht hätten.“, so Zeitler. Die NGG hatte dazu gemeinsam mit dem DGB und den anderen DGB-Mitgliedsgewerkschaften umfassend Stellung genommen.

 

Die NGG fordert seit Langem, dass Menschen, die auf Missstände am Arbeitsplatz hinweisen – und damit der gesamten Gesellschaft einen Dienst erweisen – besser vor möglichen negativen Folgen geschützt werden müssen. Auch die Europäische Union hat Deutschland aufgefordert, die europäische Whistleblower-Richtlinie endlich umzusetzen. Aktuell läuft dazu ein Vertragsverletzungsverfahren, an dessen Ende Deutschland möglicherweise Bußgelder drohen.

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