Wer Recht hat, soll auch Recht bekommen

Rechtliches

Ob nicht gezahlte Überstunden, grundlose Kündigung oder ungerechte Abmahnung: Im Arbeitsleben geht es längst nicht immer fair zu. Nicht wenige Konflikte mit Arbeitgebern landen vor Gericht. Die NGG läßt ihre Mitglieder auch bei Rechtsproblemen nicht im Regen stehen, sondern steht mit einer Rechtsberatung und kostenlosem Rechtsschutz professionell zur Seite.

Einige Rechtsfragen begegnen uns immer wieder - die häufigsten beantworten wir hier: häufige Rechtsfragen

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NGG-Mitglieder stehen im Fall der Fälle nicht alleine da

Einige Rechtsfragen begegnen uns immer wieder

Meldungen

Erste positive Gerichtsentscheidungen liegen vor Nordsee: Betriebsratswahl bleibt gültig

achdem die Fischrestaurantkette "Nordsee" elf der dreizehn Betriebsratswahlen angefochten hatte, gab es am 27. Juni und 5. Juli 2018 die ersten positiven Entscheidungen: Die Arbeitsgerichte Neumünster und Oberhausen kamen zu dem Ergebnis, dass die Filialleiter, die in den Betriebsrat gewählt wurden, keine leitenden Angestellten seien, wie von Nordsee behauptet. Die Betriebsratswahl bleibe daher jeweils gültig.

Fahrradlieferdienst Deliveroo vor Gericht Mit harten Bandagen

Mit harten Bandagen versucht der Fahrrad-Essenslieferdienst Deliveroo frisch gewählte Betriebsräte los zu werden. So wurde am 13. März in Köln vor Gericht über den Fall einer Betriebsrätin verhandelt, deren befristeter Arbeitsvertrag nach der Entscheidung, für den Betriebsrat zu kandidieren, nicht verlängert wurde. Gemeinsam mit dem DGB-Rechtsschutz will die NGG in Köln will nun vor Gericht die "Entfristung" des Vertrages erreichen.

Betriebsratswahlen online unzulässig

Betriebsratswahlen online durchzuführen - mit elektronischer Abstimmung und Stimmauszählung - ist nach derzeitiger Rechtslage nicht zulässig. Dies hat das Arbeitsgericht Hamburg in einem Beschluss vom 7. Juni 2017 ausdrücklich festgestellt.

EuGH hat entschieden: Deutsche Mitbestimmung ist mit Europarecht vereinbar Angriff abgewehrt: EuGH stärkt Mitbestimmung

Am 18. Juli hat die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine wichtige Entscheidung getroffen: Die deutsche Unternehmensmitbestimmung ist mit dem Europarecht vereinbar. Mit der finalen, höchstrichterlichen Entscheidung ist eine akute Gefahr für die Rechte von Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abgewehrt worden.

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