Mindestlohn "Eine fatale Entscheidung"

 

Hamburg, den 26. Juni 2023; 

Zur heute gegen die Stimmen der Gewerkschaften von der Mindestlohnkommission beschlossenen Empfehlung über eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde ab dem 1. Januar 2024 und 12,82 Euro pro Stunde ab 1. Januar 2025, erklärt Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG):

„Diese fatale Entscheidung geht völlig an der Lebensrealität von Millionen von Menschen vorbei und passt nicht in die Zeit. Insbesondere den Menschen, die für den Mindestlohn schuften müssen, brennt auf Grund der hohen Inflation längst das Portemonnaie. Es ist eine Schande, dass das Arbeitgeberlager in der Mindestlohnkommission hier gnadenlos eine eigene Agenda durchgedrückt hat. So tragen sie zur Spaltung der Gesellschaft bei und erweisen den Unternehmen zusätzlich einen Bärendienst: Eine kräftige Erhöhung des Mindestlohns wäre eine dringend benötigte Finanzspritze für den schwächelnden Konsum gewesen. Dass das Arbeitgeberlager die vom deutschen Bundestag beschlossene Erhöhung auf 12 Euro in seinen Berechnungen komplett ignoriert, ist ein echter Skandal. Hier setzen sich die Arbeitgebervertreter für eine billige politische Retourkutsche über die Entscheidung unserer gewählten Abgeordneten hinweg.

Die Europäische Mindestlohnrichtlinie empfiehlt, dass der Mindestlohn nicht weniger als 60 Prozent des sogenannten Medianlohns betragen soll. Um diese 60-Prozent-Schwelle zu erreichen, müsste der Mindestlohn auf 13,50 Euro pro Stunde angehoben werden.