Die Gewerkschaft NGG schließt jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen ab. Die Spanne reicht vom "kleinen" Haustarifvertrag bis zum für viele tausend Beschäftigte geltenden Flächentarifvertrag. In den Tarifinfos geben wir einen Einblick in die Ergebnisse einiger aktueller Ergebnisse von Tarifverhandlungen.
Mitglieder der NGG bekommen ihren Tarifvertrag vom Büro der NGG-Region vor Ort - genau wie eine professionelle Beratung zu seinen Inhalten.
Baden-Württemberg | Ab dem 1. Juni 2023 steigen die Entgelte um 240 € . Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich zum gleichen Zeitpunkt um 150 €. Eine Inflationsausgleichsprämie in höhe von 1700 € (Teilzeit Beschäftigte anteilig, Auszubildende 850 €) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag kann zum 31. März 2024 gekündigt werden. |
Bayern | Ab dem 01. Juni 2023 steigen die Entgelte um 285 €. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich um 175 € in zwei Stufen. Der Tarifvertrag kann zum 28. Februar 2025 gekündigt werden. |
Berlin (BKSB & Spree-Trans) | Die Entgelte erhöhen sich in drei Stufen wie folgt: Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 € (50 % für Auszubildende) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag kann zum 31. März 2025 gekündigt werden. |
Bremen (Beck's & Roland) | Ab dem 1. April 2023 steigen die Entgelte um 253 €. Außerdem gibt es mit der Aprilabrechnung eine netto Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 830 € netto. Die Auszubildende bekommen auch eine Mobilitätszulage von 50 € zum ÖPNV. Der Tarifvertrag kann zum 31. Dezember 2023 gekündigt werden. |
Hessen, Osthessen und Rheinland-Pfalz (ohne Pfalz) | die Engelte steigen in drei Stufen wie folgt: Um 180 € ab dem 1. November 2023, 90 € für Auszubildende Um 150 € ab dem 1. August 2024, 75 € für Auszubildende Um 100 € ab dem 1. März 2025, 50 € für Auszubildende Eine netto Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 € (Azubis 50 %) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2025 kündbar. |
Hamburg/Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern | Die Entgelte erhöhen sich in drei Stufen wie folgt: Ein Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2250 € netto (Teilzeit anteilig, Azubis 50 %) wurde vereinbart. Außerdem steigen die Nachtschichtzuschläge zum 1. Febrauer 2024 von 20 % auf 50 %. Der Tarifvertrag ist zum 31. März 2025 kündbar.. |
Niedersachsen | Ab dem 1. Juli 2022 steigen die Entgelte um 110 €. Mit der Juliabrechnung erfolgt eine Einmalzahlung in Höhe von 150 € brutto (TZ anteilig), eine weitere Einmalzahlung als Erholungsbeihilfe in Höhe von 156 € netto (TZ anteilig) wurde auch vereinbart. Der Tarifvertrag kann zum 31. Mai 2023 gekündigt werden. |
Nordrhein-Westfalen (Rheinisch-Westfälische Brauereien) | Die Entgelte erhöhen sich in drei Stufen wie folgt: Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 € wurde vereinbart. Der Tarifvertrag kann zum 31. März 2025 gekündigt werden. |
Nordrhein-Westfalen (Sauer-/Siegerland) | Die Entgelte erhöhen sich in drei Stufen wie folgt: Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 € wurde vereinbart. Der Tarifvertrag kann zum 31. März 2025 gekündigt werden. |
Pfalz | Eine Corona-Prämie in Höhe von 300 € (Auszubildende 150 €) mit der Dezember-Abrechnung wurde vereinbart. Ab dem 1. Oktober 2022 steigen die Entgelte um 2,4 % und ebenfalls erhöhen sich die Ausbildungsvergütungen um 30 € in allen Aisbildungsjahren. Der Tarifvertrag kann zum 30. Juni 2023 gekündigt werden. |
Sachsen/Thüringen | Die Entgelte steigen in drei Stufen wie folgt: Zusätzlich wird zum 1. Juni 2023 eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1500 € ausgezahlt. Eine weitere Infaltionsausgleichsprämie in Höhe von 1500 € (Köstritzer und Wernesgrüner 750 €) wird zum 1. Juni 2024 ausgezahlt. Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2025 kündbar |
Oettinger / TSL | Die Entgelte steigen in vier Stufen wie folgt: Außerdem wird sich der Betrag für Altersvorsorge ab November 2023 um 50 € erhöhen. eine Übernahme der Auszubildenden für 12 Monate nach bestehender Prüfung wurde ebenfalls vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2025 kündbar. |
Avangard Malz | Die Entgelte erhöhen sich in zwei Stufen wie folgt: Die Ausbildungsvergütungen steiegen um 200 € monatlich ab dem 1. Juli 2023 Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 € (50 % für Auszubildende) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag kann zum 30. Juni 2025 gekündigt werden. |
Mittelstands-Brauereien Bayern | Ab dem 1. Februar 2023 steigen die Entgelte um 3,6 %. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich zum gleichen Zeitpunkt um 70 € pro Ausbildungsjahr. Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1500 € (750 € für Azubis) netto wurde vereinbart. eine Erhöhung des jährlichen Urlaubsgeldes um 261 € wurde auch vereinbart. Der Tarifvertrag kann zum 31. März 2023 gekündigt werden |
Hasseröder Brauerei | Ab dem 1. September 2021 steigen die Entgelte um 2,4 % und um weitere 2,1 % ab dem 1. Januar 2022. |
Oettinger | Ab dem 1. Juli 2020 steigen die Entgelte und die Ausbildungsvergütungen um 2 % und um weitere 2 % ab dem 1. März 2021. eine szeuerfreie Einmalzahlung in Höhe von 475 € (Teilzeitkräfte anteilig) wird im September 2020 ausgezahlt. Ab 2022 gibt es eine Altersvorsorge Erhöhung in Höhe von 100 € jährlich. Der Tarifvertrag ist zum 28. Februar 2022 kündbar. |
TSL | Ab dem 1. Juli 2020 steigen die Entgelte und die Ausbildungsvergütungen um 2,61 % und um weitere 2,61 % ab dem 1. März 2021. Eine Erholungsbeihilfe in Höhe von 156 € für das Jahr 2020 wurde vereinbart. das Weihnachtsgeld erhöht sich ab 2020 von 60 % auf 100 % eines Monatsentgelts. Ab 2020 gibt es eine Altersvorsorge Erhöhung um 150 € jährlich von jetzt 350 € auf 500 €. Der Tarifvertrag ist zum 28. Februar 2022 kündbar. |
Hessen/Rheinland-Pfalz/ Saarland Mineralbrunnen/Erfrischungsgetränke | Ab dem 1. Mai 2023 steigen die Entgelte um 250 € und die Ausbildungsvergütungen um 150 €. Ab dem 1. April 2024 steigen die Entgelte um 150 € und die Ausbildungsvergütungen um 100 €. Außerdem wurde eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2250 € (teilzeit anteilig, Azubis 50 %) vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 28. Februar 2025 kündbar. |
Baden-Württemberg Minerallbrunnen | Ab dem 1. Mai 2022 steigen die Entgelte und die Ausbildungsvergütungen um 3,5 %. Außerdem steigt das tarifliche Urlaubsgeld um 3,5 %. Mit der Juni-Abrechnung wird eine Erholungsbeihilfe in Höhe von 156 € ausgezahlt. Der Tarifvertrag ist zum 31. März 2023 kündbar. |
Bayern | Ab dem 1. September 2022 steigen die Entgelte um 135 €. Die Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. September 2022 um 70 € im 1.Ausbildungsjahr und um 50 € in den anderen Ausbildungsjahren. Der Tarifvertrag ist zum 31. August 2023 kündbar. |
Nordrhein-Westfalen Mineralbrunnen | Ab dem 1. Mai 2022 steigen die Entgelte um 3,6 %. Der Tarifvertrag ist zum 30. April 2023 kündbar. |
Niedersachsen/Bremen Mineralbrunnen | Ab dem 1. April 2022 steigen die Entgelte um 90 € und um weitere 2,7 % ab dem 1. April 2023 . Außerdem erhöhen sich die Ausbildungsvergütungen zu den gleichen Zeitpunkten um jeweils 60. Der Tarifvertrag ist zum 31. Dezember 2023 kündbar. |
Hamburg/Schleswig-Holstein Erfrischungsgetränke | Ab dem 1. April 2021 erhöhen sich die Entgelte um 2,2 % und um weitere 2,4 % ab dem 1. April 2022 . Außerdem erhöhen sich die Ausbildungsvergütungen im Jahr 2021 und 2022 um jeweils 20 € im 1. Ausbildungsahr, um 30 € im 2. Ausbildungsahr und 40 € im 3. Ausbildungsahr. Für die Monate Mai und Juni 2021 wird eine Erholungsbeihilfe in Höhe von 156 € ausgezahlt udn um weitere 75 € für die Monate Mai und Juni 2022. Der Tarifvertrag ist zum 30. April 2023 kündbar. |
Trinks GmbH / Trinks Süd GmbH | Ab April 2023 bis November 2024 wird 150 € Inflationsausgleichsprämie (insgesamt 3000 €) ausgezahlt, auch für Auszubildende. Darüber hinaus gibt es ab Juli 2023 Standortprämien in Höhe von 90 € + einmalig 100€ Erholungsbeihilfe in ´24 (DD, L, B, NBB, HB, NMS, LN, H) und 200 € (FF/M, LIM, DOR und HH) monatlich. |
Coca-Cola (CCE AG) | Die Entgelte steigen um 320 € in zwei Stufen wie folgt: Der Tarifvertrag ist zum 31. Dezember 2023 kündbar. |
Hessen/Rheinland-Pfalz Sektkellereien, Brennereien,Spirituosen | Ab dem 1. April 2021 steigen die Entgelte um 2,35 % und um weitere 2,35 % ab dem 01. Aprila 2022. Der Tarifvertrag ist zum 31. März 2023 kündbar. |
Rheinland-Pfalz Weinkellereien | Ab dem 01. Juli 2019 steigen die Entgelte um 3,0 %. Ab dem 01. Mai 2020 steigen die Entgelte um weitere 2,5 %. Der Tarifvertrag kann zum 30. April 2021 gekündigt werden. |
Nord-/Südbaden Winzergenossenschaften | Ab dem 1. April 2021 steigen die Entgelte um 2 %. Eine Corona-Prämie in Höhe 300 € wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Oktober 2021 kündbar. |