Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Ganztagsbetreuung stärkt Familien und Betriebe

NGG-Statement zum Rechtsanspruch auf Ganztag

„Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ist ein wichtiger Schritt für mehr Chancengerechtigkeit und für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, sagt Claudia Tiedge, stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Davon profitieren nicht nur Familien, sondern auch zahlreiche Branchen, die dringend Fachkräfte suchen. Im Gastgewerbe, im Lebensmittelhandwerk und in vielen Betrieben der Ernährungsindustrie werden qualifizierte Beschäftigte händeringend gesucht. Gerade viele Frauen arbeiten wegen fehlender Betreuungsangebote nur in Teilzeit oder können eine Beschäftigung gar nicht erst aufnehmen.“ Deshalb ist der Ausbau von Kita- und Ganztagsangeboten auch eine Investition in die Fachkräftesicherung. 

„Den Arbeitskräftemangel in diesen Betrieben lösen wir nicht durch längere Arbeitstage oder noch mehr Belastung für die Beschäftigten, sondern durch bessere Arbeitsbedingungen, verlässliche Betreuungsangebote und eben ausreichend Kita- und Ganztagsplätze“, betont Tiedge. Denn wer Familie und Beruf gut miteinander vereinbaren kann, bleibt dem Arbeitsmarkt erhalten und hat die Möglichkeit, seine Arbeitszeit auszuweiten. Jetzt komme es darauf an, den Rechtsanspruch mit Leben zu füllen. „Dafür brauchen wir genügend qualifizierte Fachkräfte, eine verlässliche Finanzierung und hohe Qualitätsstandards. Familien müssen sich darauf verlassen können, dass Betreuung nicht nur auf dem Papier existiert“, fordert Tiedge. 

Für die NGG ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder überfällig: Gute Ganztagsangebote stärken Kinder, entlasten Eltern und helfen gleichzeitig den Betrieben, die Fachkräfte zu gewinnen und zu halten, die sie dringend brauchen.

Hintergrund:
Mit dem 1. August beginnt die stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztag für Grundschulkinder, zunächst für das 1. Schuljahr, ab 2027 für die 2., ab 2028 für die 3. und ab 2029 für die 4. Grundschulklassen. Der Anspruch besteht auch in den Schulferien – die Länder können maximal 4 Wochen Schließzeit vorsehen. Es gibt keine Pflicht zur Inanspruchnahme – der Anspruch ist freiwillig.

Das könnte dich auch interessieren:

  • Zufrieden nach dem Abschluss: Die Tarifkommission für die Süßwarenindustrie in Hessen.

    6,1 Prozent mehr durchgesetzt

    Tarifabschlüsse in der Süßwarenindustrie

  • Insbesondere Maßnahmen gegen Tarifflucht fehlen

    Aktionsplan für mehr Tarifbindung

  • Streikwelle gegen Rolle rückwärts

    Warnstreik in der bayerischen Milchwirtschaft

  • Gemeinsamer Protest in Lüneburg

    Warnstreik in der norddeutschen Süßwarenindustrie

  • Foto von Menschen der jungeNGG mit einem Banner vor dem Bodensee stehend.

    Jugend macht Gegenwind am Bodensee

    Das war das jungeNGG Sommercamp 2026

  • Foto mehrerer Proteinriegel

    Erster Betriebsrat bei Nutracorp gewählt (Produktionsfirma von More und ESN)

    Beschäftigte setzen sich nach drei Jahren Streit durch

  • "Bisher nur Magerquark"

    Tarifstreit der bayerischen Milchwirtschaft

  • Streikwelle erreicht Lübeck

    Tarifverhandlungen in der Süßwarenindustrie

  • Petition: Schluss mit Billiglohn Ost

    Tarifverhandlung für die Ernährungswirtschaft

  • Licht und Schatten

    Statement zu den Ergebnissen des Koalitionssauschusses

  • Gemeinsam den Sozialstaat retten!

    Protestaktionen gegen den sozialen Kahlschlag

  • Die neue einigkeit ist da

    Auf dem Weg ins Berufsleben