Die Gewerkschaft NGG schließt jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen ab. Die Spanne reicht vom "kleinen" Haustarifvertrag bis zum für viele tausend Beschäftigte geltenden Flächentarifvertrag. In den Tarifinfos geben wir einen Einblick in die Ergebnisse einiger aktueller Ergebnisse von Tarifverhandlungen.
Mitglieder der NGG bekommen ihren Tarifvertrag vom Büro der NGG-Region vor Ort - genau wie eine professionelle Beratung zu seinen Inhalten.
Für das Hotel- und Gaststättengewerbe schließt die NGG in 18 Tarifgebieten regionale Tarifverträge mit den Landesverbänden des DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) ab. In folgender Tabelle geben wir einen Einblick in aktuelle Verhandlungsergebnisse.
Baden-Württemberg | Zum 1. Juli 2022 steigen die Entgelte zwischen 161 € und 280 € je nach Entgeltgruppe und um weitere Erhöhung ab dem 1. Oktober 2023 zwischen 310 € und 401 € je nach Entgeltgruppe. Der Tarifvertrag ist zum 30. September 2024 kündbar. |
Bayern | Die Entgelte steigen ab dem 1. April 2022 in drei Stufen wie folgt: Der Tarifvertrag ist zum 31. März 2024 kündbar. |
Berlin | Ab dem 1. Juli 2023 steigen die Entgelte um 175 € und um weitere 175 € ab dem 1. Juli 2024. Die Ausbildungsvergütungen steigen zum 1. Februar 2024 um 100 €. die Tarifgruppe 2 wird gestrichen und alle bisher dort eingruppierten Beschäftigten werden automatisch in der Tarifgruppe 3 umgruppiert. Der Mindesbetrag zwischen der TG 9 & 10 muss mind. 200 € betragen. Außerdem wurde ein neuer Manteltarifvertrag abgeschlossen, der neue MTV tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Der Tarifvertrag ist zum 30.06.2025 kündbar. |
Brandenburg | Zum 1. Januar 2022 steigen die Entgelte in den Entgeltgruppen 2 & 3 auf 12 Euro / Std., dies ist eine Steigerung um 374 Euro bzw. 308 Euro monatlich oder 23,2 % bzw. 18,4 %. Das Entgelt in der Entgeltgruppe 4 steigt auf 12,41 Euro / Std., das ist eine Steigerung um 319 Euro monatlich bzw. 18,4 %. Sollte der gesetzliche Mindestlohn vor dem 1. Januar 2023 auf 12 Euro steigen erhöhen sich die Stundenlöhne in den Entgeltgruppen 2 bis 4 um jeweils 0,50 Euro / Std. Die Entgeltgruppen 5 bis 9 steigen zwischen 8 und 6 %. Zum 1. Oktober 2022 steigen alle Entgelte über alle Entgeltgruppen um weitere 4 %. Die Auszubildendenvergütungen steigen jeweils zum 1. Februar 2022 im 1. Jahr um 150 Euro, im zweiten Jahr um 200 Euro und im dritten Jahr um 150 Euro. Zum 1. Februar 2023 steigen sie nochmals um 50 Euro über alle Ausbildungsjahre. Der Tarifvertrag ist zum 31. Dezember 2023 kündbar. |
Bremen | Der Entgelttarifvertrag wurde zum 30.11.2021 gekündigt und wird aktuell neu verhandelt. |
Hamburg | Die Entgelte erhöhen sich in 3 Stufen wie folgt: Die Ausbildungsvergütungen steigen zum 1. April 2022 um 75 € und zum 1. Juni 2023 steigen die ausbildungsvergütungen auf: Der Tarifvertrag ist zum 31. Dezember 2023 kündbar |
Hessen | Zum 1. März 2022 steigen die Entgelte um 8,5 % und um weitere 6,5 % ab dem 01. Januar 2023. Die Ausbildungsvergütungen steigen wie folgt: |
Mecklenburg-Vorpommern | Die Entgelte erhöhen sich um insgesamt 6 Stufen: ab dem 01.12.2019 um bis zu 5,5 Prozent, ab dem 01.09.2020 um bis zu 5 Prozent, ab dem 01.09.2021 um bis zu 5 Prozent, ab dem 01.09.2022 um bis zu 5 Prozent und ab dem 01.09.2023 um bis zu 5 Prozent. Die Azubientgelte steigen in drei Stufen um insgesamt 180,- Euro im 1. Ausbildungsjahr, 220,- Euro im 2. und 3. Ausbildungsjahr. Der Vertrag läuft bis zum 31.03.2024. |
Niedersachsen | Die Entgelte steigen um 588 € in vier Stufen wie folgt: der Tarifvertrag ist zum 30. April 2024 kündbar. |
Nordrhein-Westfalen | Ab dem 1. Mai 2022 beträgt der niedrigste Stundenlohn im Tarif 12,50 €. Die anderen Lohngruppen haben unterschieldiche Erhöhungen je nach Lohngruppe. Ab dem 1. Mai 2023 erhöhen sich alle Lohngruppen um weitere 3,5 %. In der Zukunft müssen die Stundenlöhne mind. 50 Cent höher liegen als der gesetzliche Mindestlohn.
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Ostfriesische Nordsee-Inseln | die Entgelte erhöhen sich in drei Stufen wie folgt: der Tarifvertrag ist zum 31.05.2024 kündbar. |
Rheinland-Pfalz | Der Entgelttarifvertrag wurde fristgerecht zum 28.02.2018 gekündigt und wird aktuell neu verhandelt. |
Saarland | Der Entgelttarifvertrag wurde fristgerecht zum 31.12.2020 gekündigt und wird aktuell neu verhandelt. |
Sachsen-Anhalt | Die Entgelte erhöhen sich ab dem 01.10.2022 zwischen 22 - 22 %, niedrigste Lohngruppe erhöht sich dann auf 12,30 €. Die Ausbildungsvergütungen ab dem 01.10.2022: |
Sachsen | Die Löhne steigen wie folgt: Löhne der Fachkräfte (Ecklohn): |
Schleswig-Holstein | Die Entgelte erhöhen sich in drei Stufen, zum 01.09.2021 um 150 €, zum 01.01.2022 um 125 € und zum 01.01.2023 um 125 €. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich wie folgt: ab 01.09.2021 um 750 € im 1.Ausbildungsjahr, 850 € im 2.Ausbildungsjahr und 1050 € im 3.Ausbildungjahr, ab 01.08.2022 um 790 € im 1.Ausbildungsjahr, 890 € im 2.Ausbildungsjahr und 1090 € im 3.Ausbildungjahr, ab 01.08.2023 um 830 € im 1.Ausbildungsjahr, 930 € im 2.Ausbildungsjahr und 1130 € im 3.Ausbildungjahr. Der Tarifvertrag läuft bis zum 31.05.2024. |
Thüringen | Die Entgelte steigen ab dem 1. April 2022 in vier Stufen wie folgt: Die Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. August 2022 um 100 € und um weitere 50 € ab dem 1. August 2023. Der Tarifvertrag ist zum 30. April 2024 kündbar. |
Weser-Ems | die Entgelte erhöhen sich in drei Stufen wie folgt: der Tarifvertrag ist zum 31.05.2024 kündbar. |
Unter anderem in folgenden Teilbranchen und Unternehmen des Gastgewerbes gelten bundesweite Tarifverträge:
Systemgastronomie Arbeitgeberverband DEHOGA | Die Entgelte erhöhen sich zwischen 18,6 % und 34,2 % in drei Stufen ab dem 1. Juni 2022. Die Ausbildungsvergütungen steigen ab 01.08.2022 wie folgt: Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2024 kündbar. |
Systemgastronomie Arbeitgeberverband BdS | Die Entgelte steigen in 5 Stufen: Zum 01.07.2020 um 6,3 %, zum 01.01.2021 um 5 %, zum 01.01.2022 um 4,7%, zum 01.01.2023 um 4,5 % und zum 01.12.2023 um 4,3 %. Die Azubientgelte steigen in 5 Stufen um insgesamt 213,- Euro im 1. Ausbildungsjahr, 238,- Euro im 2. Ausbildungsjahr und 266,- Euro im 3. Ausbildungsjahr. Der Tarifvertrag ist zum 30. Juni 2024 kündbar. |
Aramark | Ab dem 1. Oktober 2022 steigen die Entgelte zwischen 425,85 € und 467,10 € im Monat, insgesamt über die Laufzeit um bis 510,35 €. Die Azubientgelte steigen auf 1100 € im 1. Ausbildungsjahr, 1200 € im 2. Ausbildungsjahr und 1300 € im 3. Ausbildungsjahr. Der Tarifvertrag ist zum 30. September 2024 kündbar. |
Galeria Restaurants | Der Entgelttarifvertrag wurde zum 31.12.2021 gekündigt und wird aktuell neu verhandelt. |
Eurest | Ab dem 1. April 2023 steigen die Entgelte zwischen 5,2 % und 13,2 % und um weitere 3 % ab dem 1. April 2024. Zusätzlich wurde eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 400 € vereinbart. Die Pämie wird in 2 Stufen ausgezahlt für alle Beschäftigten in gleicher Höhe. |
Sodexo Services | ab dem 1. Juli 2022 steigen die Entgelte um 3,5 %. zum 1. Oktober 2022 erhöhen sich alle Entgelte nochmals, so dass in der TG 1 ein Stundenlohn von 12,10 € erreicht wird. Zusätzlich konnte für alle Beschäftigte eine Corona-Prämie in Höhe von 200 € mit der März-Abrechnung erreichen. die Ausbildungsvergütungen steigen überprozentual an: Der Vertrag läuft bis zum 31. Dezember 2023. |
SSP Deutschland Rail & Air | Die Entgelte erhöhen sich in drei Stufen,bis zu 21 % zum 01.Oktober 2022 und um 2,3 % zum 01.Juli 2023 und um weitere 3,0 % zum 1. April 2024. Die Ausbildungsvergütungen steigen in drei Schritten zwischen 17-19% auf dann 1000€, 1100€ und 1200€ (A-Jahr 1-3). Eine Bonuszahlung von 250€ für NGG-Mitglieder (Teilzeit anteilig) und weitere Bedingungen zur Beschäftigungsdauer wurde vereinbart. Der Bonus für Betriebszugehörigkeit wurde deutlich verbessert und wird rechtssicher in einem Tarifvertrag vereinbart. |
SSP Deutschland MSA | Die Entgelte erhöhen sich in drei Stufen,bis zu 21 % zum 01.Oktober 2022 und um 2,3 % zum 01.Juli 2023 und um weitere 3,0 % zum 1. April 2024. Die Löhne bei MSA werden in Stufen zum 1.4.2024 voll auf das Niveau Rail/Air erhöht. Die Ausbildungsvergütungen steigen in drei Schritten zwischen 17-19% auf dann 1000€, 1100€ und 1200€ (A-Jahr 1-3). Eine Bonuszahlung von 250€ für NGG-Mitglieder (Teilzeit anteilig) und weitere Bedingungen zur Beschäftigungsdauer wurde vereinbart. Der Bonus für Betriebszugehörigkeit wurde deutlich verbessert und wird rechtssicher in einem Tarifvertrag vereinbart. Sollte die bundesamtliche Preissteigerung (2023 und bis 30.6.2024) über 7,3% steigen gilt der Tarifvertrag - durch Erklärung der NGG - als zum 30.6.2024 gekündigt. Dann gibt es zum 1.7.2024 eine Vorweganhebung der Löhne um weitere 2%. liegt die Inflation nicht über 7,3 %, dann läuft der Tarifvertrag bis zum 30.9.2024 und es gibt eine Vorweganhebung der Tariflöhne um die Differenz zwischen 5,3% und der o.g. Inflation, aber begrenzt auf 2%. |