Niedersachsen/Bremen / Sachsen-Anhalt Obst/Gemüse/Mineralbrunnen | Ab dem 1. Mai 2025 steigen die Entgelte um 3,5 % und um weitere 2,5 % ab dem 1. April 2026. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab dem 1. Mai 2025 nach folgenden Prozenten, gemessen am Ecklohn: 1. Ausbildungsjahr = 37,5% 2. Ausbildungsjahr = 40% 3. Ausbildungsjahr = 42,5% 4. Ausbildungsjahr = 45% Zusätzlich wurde eine Einmlazahlung in Höhe von 400 € brutto (Teilzeitkräfte anteilig, Auszubildende 50 %) vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Dezember 2026 kündbar. |
Hamburg/Schleswig-Holstein Obst und Gemüse Essig- und Senfindustrie | Ab dem 1. August 2023 steigen die Entgelte um 250 € und um weitere 5,5 % ab dem 1. März 2024. die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich zu den gleichen Zeitpunkten wie folgt auf: 1050 € ab dem 1. August 2023 und 1110 € ab dem 1. März 2024 im 1.Ausbildungsjahr 1110 € ab dem 1. August 2023 und 1170 € ab dem 1. März 2024 im 2.Ausbildungsjahr 1230 € ab dem 1. August 2023 und 1300 € ab dem 1. März 2024 im 3.Ausbildungsjahr 1460 € ab dem 1. August 2023 und 1540 € ab dem 1. März 2024 im 4.Ausbildungsjahr Eine netto Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2000 € (1000 € für Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte anteilig) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 28. Februar 2025 kündbar. |
Mecklenburg-Vorpommern Obst und Gemüse | Ab dem 1. August 2023 steigen die Entgelte um 250 € und um weitere 5,5 % ab dem 01. April 2024. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich zum gleichen Zeitpunkt wie folgt: 1000 € im 1.Ausbildungsjahr 1100 € im 2.Ausbildungsjahr 1200 € im 3.Ausbildungsjahr 1300 € im 4.Ausbildungsjahr Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ebenfalls zum 1. April 2024 um 5,5 %. Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1700 € netto (Teilzeitbeschäftigte anteilig) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. März 2025 kündbar. |
Baden-Württemberg Obst und Gemüse | Ab dem 1. Juli 2024 steigen die Entgelte um 7,5 % und um weitere 2,5 % ab dem 1. Januar 2025. Die Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. März 2024 um 10 %. im Mai und Juni 2024 werden jeweils 500 € netto Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt (teilzeitkräfte und Auszubildende anteilig). Der Tarifvertrag ist zum 30. April 2025 kündbar. |
Hessen, Rheinland-Pfalz, Saar Obst und Gemüse | Ab dem 1. September 2024 steigen die Entgelte um 166 € und um weitere 3,4 % ab dem 1. Juli 2025. Die Ausbildungsvergütung steigen zu den gleichen Zeitpunkten um 100 € und weitere 3,4 %. Eine Inflationsausgleichspämie in Höhe von 900 € (Auszubildende 450 €) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 30. April 2026 kündbar. |
Nordrhein-Westfalen Obst und Gemüse | Ab dem 1. Juni 2024 steigen die Entgelte um 185 € und um weitere 3,4 % ab dem 01. April 2025. Die Ausbildungsvergütung steigen zu den gleichen Zeitpunkten um 62,50 € und um weitere 3,4 %. Eine netto Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 400 € (200 € für Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte anteilig) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. März 2026 kündbar. |
Bayern Obst und Gemüse | Ab dem 1. Juli 2024 steigen die Entgelte in allen Tarifgruppen um 5,1 %. Die Ausbildungsvergütungen steigen um 75 € zum gleichen Zeitpunkt. Außerdem wurde die Erhöhung des jährlichen Urlaubgeldes um 276 € vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 30.06.2025 kündbar. |
Bayern Kartoffelverarbeitende Industrie | Ab dem 1. Juni 2023 steigen die Entgelte um 240 € und um weitere 90 € ab dem 1. Januar 2025. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich zu den gleichen Zeitpunkten um 120 € und weitere 45 €. Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 € (1500 € für Azubis) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2025 kündbar. |