Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Deine Rechte bei Hitze

„36 Grad und es wird noch heißer….“

Sommer, Sonne, Hitzewelle. Mit 30 Grad und mehr in einigen Regionen Deutschlands, wird die Arbeit für so manchen zur regelrechten Qual. Muss das sein? Grundsätzlich gilt: Hitzefrei gibt es bei der Arbeit leider nicht. Übersteigt die Raumtemperatur bei Jobs in Innenräumen aber die 30-Grad-Marke, dann ist dein Chef oder deine Chefin verpflichtet, Möglichkeiten zur Abkühlung zur Verfügung zu stellen. Das kann z.B. durch das Bereitstellen gekühlter Getränke passieren. Wird es sogar noch heißer und in einem Raum sind es 35 Grad oder mehr, darf dieser Raum nicht mehr zum Arbeiten genutzt werden.

Für alle die draußen arbeiten, gilt: Wenn die Hitzewelle anrollt, sollten Chefs und Chefinnen für Sonnenschutz für die Mitarbeiter*innen sorgen. Nach Möglichkeit sollten zum Beispiel Sonnenschirme aufgestellt werden. Ist die Arbeit zeitlich flexibel, kann die Arbeitszeit auch in die frühen Morgenstunden verlegt werden, wenn es noch nicht so heiß ist. 

An deinem Arbeitsplatz ist es viel zu warm? Lass dich von deinem NGG-Büro vor Ort beraten!

Das könnte dich auch interessieren:

  • Erstmals Streik bei Kölln Flocken

    Tarifverhandlungen beim Traditionsunternehmen Peter Kölln

  • Über den Tag danach und von verlorenen Monaten davor – eine gewerkschaftspolitische Einordnung

    Landtagswahl Sachsen-Anhalt

  • Lohnmauer durchbrochen

    Tariferfolg in der Ernährungsindustrie Sachsen-Anhalt

  • Für Frieden, soziale Sicherheit und Demokratie

    Antikriegstag 2026

  • 1 Jahr Tarifvertrag bei Birtat

    Eine Erfolgsgeschichte

  • Starke Tarifabschlüsse in der Süßwarenindustrie

    Erfolg in mehreren Tarifgebieten

  • Jetzt noch zum #BR26 anmelden!

    Deutschlands wichtigstes Betriebsratsforum

  • Milchwirtschaft Bayern: Abschluss

    Erfolg nach zwei Warnstreikwellen

  • Ein Tarifvertrag muss her

    Warnstreik bei der Rubin Mühle in Lahr

  • Heute mal kein "Glücksgefühl"

    Bei Sanotact steht die Produktion still

  • Ganztagsbetreuung stärkt Familien und Betriebe

    NGG-Statement zum Rechtsanspruch auf Ganztag

  • Zufrieden nach dem Abschluss: Die Tarifkommission für die Süßwarenindustrie in Hessen.

    6,1 Prozent mehr durchgesetzt

    Tarifabschlüsse in der Süßwarenindustrie