Tarifinfos Gastgewerbe

Die Gewerkschaft NGG schließt jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen ab. Die Spanne reicht vom "kleinen" Haustarifvertrag bis zum für viele tausend Beschäftigte geltenden Flächentarifvertrag. In den Tarifinfos geben wir einen Einblick in die Ergebnisse einiger aktueller Ergebnisse von Tarifverhandlungen.

Mitglieder der NGG bekommen ihren Tarifvertrag vom Büro der NGG-Region vor Ort - genau wie eine professionelle Beratung zu seinen Inhalten.

Für das Hotel- und Gaststättengewerbe schließt die NGG in 18 Tarifgebieten regionale Tarifverträge mit den Landesverbänden des DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) ab. In folgender Tabelle geben wir einen Einblick in aktuelle Verhandlungsergebnisse.

Baden-Württemberg

Zum 1. Juli 2022 steigen die Entgelte zwischen 161 € und 280 € je nach Entgeltgruppe und um weitere Erhöhung ab dem 1. Oktober 2023 zwischen 310 € und 401 €  je nach Entgeltgruppe.
Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab dem 1. September 2022 wie folgt:
um 100 € im 1.Ausbildungsjahr
um 150 € im 2.Ausbildungsjahr 
um 150 € im 3.Ausbildungsjahr 

Der Tarifvertrag ist zum 30. September 2024 kündbar.

Bayern

Die Entgelte steigen ab dem 1. April 2022 in drei Stufen wie folgt:
- 7 % ab dem 1. April 2022
- 3,5 % ab dem 1. Januar 2023
- 5 % ab dem 1. April 2023
Für die unterste Lohngruppe konnten deutliche Erhöhungen durchgesetzt werden. Dort steigen die Löhne ab dem 1. April 2022 in vier Stufen, um 27 % auf 12,60 €.
Die Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. August 2022 auf:
1000 € im 1.Ausbildungsjahr
1100 € im 2.Ausbildungsjahr
1200 € im 3.Ausbildungsjahr

Der Tarifvertrag ist zum 31. März 2024 kündbar.

Berlin

Ab dem 1. Juli 2023 steigen die Entgelte um 175 € und um weitere 175 € ab dem 1. Juli 2024. Die Ausbildungsvergütungen steigen zum 1. Februar 2024 um 100 €. die Tarifgruppe 2 wird gestrichen und alle bisher dort eingruppierten Beschäftigten werden automatisch in der Tarifgruppe 3 umgruppiert. Der Mindesbetrag zwischen der TG 9 & 10 muss mind. 200 € betragen. Außerdem wurde ein neuer Manteltarifvertrag abgeschlossen, der neue MTV tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Der Tarifvertrag ist zum 30.06.2025 kündbar.

Brandenburg

Zum 1. Januar 2024 steigen die Entgelte  in den Entgeltgruppen 2 & 3 um 9 % und um 12 % für die Entgeltgruppen 4 bis 9. Zum 1. Januar 2025 erhöhen sich die Entgelte in allen Entgeltgruppen um weitere 8 %. die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich zum 1. Januar 2024 um 100 € und um weitere 150 € zum 1. Januar 2025. Der Tarifvertrag ist zum 31. Dezember 2025 kündbar.

Bremen Der Entgelttarifvertrag wurde zum 30.11.2021 gekündigt und wird aktuell neu verhandelt.
Hamburg

Die Entgelte erhöhen sich in 3 Stufen wie folgt:
zum 1. April 2022 um 190 € (bis zu 11,01 %), zum 1. Oktober 2022 um 220 € (bis zu 11,49 %) und zum 1. Juni 2023 um 175 € (bis zu 8,20 %).

Die Ausbildungsvergütungen steigen zum 1. April 2022 um 75 € und zum 1. Juni 2023 steigen die ausbildungsvergütungen auf:
1.Ausbildungsjahr: 1000 €, 2.Ausbildungsjahr: 1100 €, 3.Ausbildungsjahr: 1200 €

Der Tarifvertrag ist zum 31. Dezember 2023 kündbar

Hessen

Zum 1. März 2022 steigen die Entgelte um 8,5 % und um weitere 6,5 % ab dem 01. Januar 2023. Die Ausbildungsvergütungen steigen wie folgt:
1.Ausbildungsjahr: von 815 auf 1000 €
2.Ausbildungsjahr: von 930 auf 1150 €
3.Ausbildungsjahr: von 1065 auf 1300 €
Der Tarifvertrag ist zum 30. Juni 2024 kündbar. 

Mecklenburg-Vorpommern

Die Entgelte erhöhen sich um insgesamt 6 Stufen: ab dem 01.12.2019 um bis zu 5,5 Prozent, ab dem 01.09.2020 um bis zu 5 Prozent, ab dem 01.09.2021 um bis zu 5 Prozent, ab dem 01.09.2022 um bis zu 5 Prozent und ab dem 01.09.2023 um bis zu 5 Prozent.

Die Azubientgelte steigen in drei Stufen um insgesamt  180,- Euro im 1. Ausbildungsjahr, 220,- Euro im 2. und 3. Ausbildungsjahr. Der Vertrag läuft bis zum 31.03.2024.

Niedersachsen

Die Entgelte steigen um 588 € in vier Stufen wie folgt:
- 250 € ab dem 1 Mail 2022 (EG1: 11,30 € /Std.)
- 203 € ab dem 1. Oktober 2022 (EG1: 12,50 € /Std.)
- 51 € ab dem 1. Mai 2023 (EG1: 12,80 € /Std.)
- 85 € ab dem 1. Januar 2024 ( EG1: 13,30 € /Std.)
Die Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. August 2022 um 100 € und um weitere 50 € ab dem 1. August 2023.

der Tarifvertrag ist zum 30. April 2024 kündbar.

Nordrhein-Westfalen

Ab dem 1. Mai 2022 beträgt der niedrigste Stundenlohn im Tarif 12,50 €. Die anderen Lohngruppen haben unterschieldiche Erhöhungen je nach Lohngruppe. Ab dem 1. Mai 2023 erhöhen sich alle Lohngruppen um weitere 3,5 %. In der Zukunft müssen die Stundenlöhne mind. 50 Cent höher liegen als der gesetzliche Mindestlohn.
Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2024 kündbar.


Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich in 2 Stufen wie folgt: 
Ab 1. August 2022
1.Ausbildungsjahr: 1000 € (900 € für 4 Monate in der Probezeit)
2.Ausbildungsjahr: 1100 €
3.Ausbildungsjahr: 1200 €
Ab 1. August 2023
1.Ausbildungsjahr: 1100 € (1000 € für 4 Monate in der Probezeit)
2.Ausbildungsjahr: 1200 €
3.Ausbildungsjahr: 1300 €
Der Tarifvertrag für die Azubis ist zum 31. Juli 2024 kündbar.

Ostfriesische

Nordsee-Inseln

die Entgelte erhöhen sich in drei Stufen wie folgt:
- Zwischen 17,15 und 31,54 % ab 01.06.2022 (unterste Lohngruppe, 12,50 €)
- 51,90 € ab 01.06.2023 (unterste Lohngruppe, 12,80 €)
- 69,20 € ab 01.01.2024 (unterste Lohngruppe, 13,20 €)
Ausbildungsvergütugnen erhöhen sich ebenfalls in zwei Stufen wie folgt:
- 120 € in den ersten beiden Ausbildungsjahren und 100 € im dritten Ausbildungsjahr ab 01.08.2022
- 50 € in allen Ausbildungsjahren ab 01.08.2023

der Tarifvertrag ist zum 31.05.2024 kündbar.

Rheinland-Pfalz Der Entgelttarifvertrag wurde fristgerecht zum 28.02.2018 gekündigt und wird aktuell neu verhandelt.
Saarland

Der Entgelttarifvertrag wurde fristgerecht zum 31.12.2020 gekündigt und wird aktuell neu verhandelt.

Sachsen-Anhalt

Die Entgelte erhöhen sich ab dem 01.10.2022 zwischen 22 - 22 %, niedrigste Lohngruppe erhöht sich dann auf 12,30 €.  Die Ausbildungsvergütungen ab dem 01.10.2022:
950 € im 1.Ausbildungsjahr
1050 € im 2. Ausbildungsjahr
1150 € im 3.Ausbildungsjahr
außerdem gibt es mit der September-Abrechnung eine Erholungsbeihilfe in Höhe von 156 €.
Der Vertrag läuft bis zum 31.07.2023.

Sachsen

Die Löhne steigen wie folgt:
In der unterste Lohngruppe
1- ab 1. April 2022 von derzeit 10,01 € auf 11,23 €
2- ab 1. Oktober 2022 auf 12,24 €
3- ab 1. Januar 2023 auf 12,61 €
4- ab 1. Juni 2023 auf 12,99 €

Löhne der Fachkräfte (Ecklohn):
1- ab 1. April 2022 um 8 % auf 11,82 €
2- ab 1. Oktober 2022 um 9 % auf 12,88 €
3- ab 1. Januar 2023 um 3 % auf 13,27 €
4- ab 1. Juni 2023 um 3 % auf 13,67 €
Die Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. April 2022
um 60 €. Ausbildungsvergütungen bis Juni 2023:
1.Ausbildungsjahr: 950 €
2.Ausbildungsjahr: 1050 €
3.Ausbildungsjahr: 1150 €
Der Tarifvertrag ist zum 31. Dezember 2023 kündbar

Schleswig-Holstein

Die Entgelte erhöhen sich in drei Stufen, zum 01.09.2021 um 150 €, zum 01.01.2022 um 125 €  und zum 01.01.2023 um 125 €. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich wie folgt: ab 01.09.2021 um 750 € im 1.Ausbildungsjahr, 850 € im 2.Ausbildungsjahr und 1050 € im 3.Ausbildungjahr, ab 01.08.2022 um 790 € im 1.Ausbildungsjahr, 890 € im 2.Ausbildungsjahr und 1090 € im 3.Ausbildungjahr, ab 01.08.2023 um 830 € im 1.Ausbildungsjahr, 930 € im 2.Ausbildungsjahr und 1130 € im 3.Ausbildungjahr. Der Tarifvertrag läuft bis zum 31.05.2024.
Thüringen

Die Entgelte steigen ab dem 1. April 2022 in vier Stufen wie folgt:
- 8 % ab dem 1. April 2022
- 8,5 % ab dem 1. Oktober 2022
- 3 % ab dem 1. April 2023
- 3 % ab dem 1. Oktober 2023

Die Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. August 2022 um 100 € und um weitere 50 € ab dem 1. August 2023.

Der Tarifvertrag ist zum 30. April 2024 kündbar.

Weser-Ems

die Entgelte erhöhen sich in drei Stufen wie folgt:
- Zwischen 17,15 und 31,54 % ab 01.06.2022 (unterste Lohngruppe, 12,50 €)
- 51,60 € ab 01.06.2023 (unterste Lohngruppe, 12,80 €)
- 69,20 € ab 01.01.2024 (unterste Lohngruppe, 13,20 €)
Ausbildungsvergütugnen erhöhen sich ebenfalls in zwei Stufen wie folgt:
- 120 € in den ersten beiden Ausbildungsjahren und 100 € im dritten Ausbildungsjahr ab 01.08.2022
- 50 € in allen Ausbildungsjahren ab 01.08.2023

der Tarifvertrag ist zum 31.05.2024 kündbar.

Unter anderem in folgenden Teilbranchen und Unternehmen des Gastgewerbes gelten bundesweite Tarifverträge:

Systemgastronomie
Arbeitgeberverband DEHOGA

Die Entgelte erhöhen sich zwischen 18,6 % und 34,2 % in drei Stufen ab dem 1. Juni 2022.

Die Ausbildungsvergütungen steigen ab 01.08.2022 wie folgt:
Im 1.Ausbildungsjahr auf 900 €
Im 2.Ausbildungsjahr auf 980 €
Im 3.Ausbildungsjahr auf 1070 €

Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2024 kündbar.

Systemgastronomie
Arbeitgeberverband BdS

Die Entgelte steigen in 5 Stufen: Zum 01.07.2020 um 6,3 %, zum 01.01.2021 um 5 %, zum 01.01.2022 um 4,7%, zum 01.01.2023 um 4,5 % und zum 01.12.2023 um 4,3 %. Die Azubientgelte steigen in 5 Stufen um insgesamt 213,- Euro im 1. Ausbildungsjahr, 238,- Euro im 2. Ausbildungsjahr und 266,- Euro im 3. Ausbildungsjahr. Der Tarifvertrag ist zum 30. Juni 2024 kündbar.

Aramark

Ab dem 1. Oktober 2022 steigen die Entgelte zwischen 425,85 € und 467,10 € im Monat, insgesamt über die Laufzeit um bis 510,35 €. Die Azubientgelte steigen auf 1100 € im 1. Ausbildungsjahr, 1200 € im 2. Ausbildungsjahr und 1300 € im 3. Ausbildungsjahr. Der Tarifvertrag ist zum 30. September 2024 kündbar.

Galeria Restaurants Der Entgelttarifvertrag wurde zum 31.12.2021 gekündigt und wird aktuell neu verhandelt.
Eurest

Ab dem 1. April 2023 steigen die Entgelte zwischen 5,2 % und 13,2 % und um weitere 3 % ab dem 1. April 2024. Zusätzlich wurde eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 400 € vereinbart. Die Pämie wird in 2 Stufen ausgezahlt für alle Beschäftigten in gleicher Höhe.
Die Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. April 2023 auf 1300 € im 1.Ausbildungsjahr, 1400 im € 2.Ausbildungsjahr und auf 1500 € im 3.Ausbildungsjahr. Der Tarifvertrag ist zum 31. Dezember 2024 kündbar.

Sodexo

Ab dem 1. Januar 2024 steigen die Entgelte um 250 € und um weitere 60 € ab der 1. September 2024.

Die Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. Januar 2024 um 250 € pro Ausbilungsjahr.

Zudem erhalten alle Mitglieder der NGG zum 30. April 2024 eine Erholungsbeihilfe in Höhe von 156 € netto. Zusätzlich gibt es für Familienmitglieder und eingetragene Lebenspartnergemeinschaften der NGG-Mitglieder, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben bis zu 100 € netto extra.

Der Vertrag läuft bis zum 31. Dezember 2024.

SSP Deutschland
Rail & Air

Die Entgelte erhöhen sich in drei Stufen,bis zu 21 % zum 01.Oktober 2022 und um 2,3 % zum 01.Juli 2023 und um weitere 3,0 %  zum 1. April 2024. Die Ausbildungsvergütungen steigen in drei Schritten zwischen 17-19% auf dann 1000€, 1100€ und 1200€ (A-Jahr 1-3). Eine Bonuszahlung von 250€ für NGG-Mitglieder (Teilzeit anteilig) und weitere Bedingungen zur Beschäftigungsdauer wurde vereinbart. Der Bonus für Betriebszugehörigkeit wurde deutlich verbessert und wird rechtssicher in einem Tarifvertrag vereinbart.
Sollte die bundesamtliche Preissteigerung (2023 und bis 30.6.2024) über 7,3% steigen gilt der Tarifvertrag - durch Erklärung der NGG - als zum 30.6.2024 gekündigt. Dann gibt es zum 1.7.2024 eine Vorweganhebung der Löhne um weitere 2%. liegt die Inflation nicht über 7,3 %, dann  läuft der Tarifvertrag bis zum 30.9.2024 und es gibt eine Vorweganhebung der Tariflöhne um die Differenz zwischen 5,3% und der o.g. Inflation, aber begrenzt auf 2%.

SSP Deutschland
MSA
Die Entgelte erhöhen sich in drei Stufen,bis zu 21 % zum 01.Oktober 2022 und um 2,3 % zum 01.Juli 2023 und um weitere 3,0 %  zum 1. April 2024. Die Löhne bei MSA werden in Stufen zum 1.4.2024 voll auf das Niveau Rail/Air erhöht. Die Ausbildungsvergütungen steigen in drei Schritten zwischen 17-19% auf dann 1000€, 1100€ und 1200€ (A-Jahr 1-3). Eine Bonuszahlung von 250€ für NGG-Mitglieder (Teilzeit anteilig) und weitere Bedingungen zur Beschäftigungsdauer wurde vereinbart. Der Bonus für Betriebszugehörigkeit wurde deutlich verbessert und wird rechtssicher in einem Tarifvertrag vereinbart.
Sollte die bundesamtliche Preissteigerung (2023 und bis 30.6.2024) über 7,3% steigen gilt der Tarifvertrag - durch Erklärung der NGG - als zum 30.6.2024 gekündigt. Dann gibt es zum 1.7.2024 eine Vorweganhebung der Löhne um weitere 2%. liegt die Inflation nicht über 7,3 %, dann  läuft der Tarifvertrag bis zum 30.9.2024 und es gibt eine Vorweganhebung der Tariflöhne um die Differenz zwischen 5,3% und der o.g. Inflation, aber begrenzt auf 2%.