Allgemeines Corona: Häufige Fragen von Azubis

Auch Azubis haben viele Fragen zur Corona-Krise.

Natürlich haben auch Auszubildende viele Fragen rund um die Ausbreitung des Coronavirus. Einige Fragen begegnen uns immer wieder. Sie wollen wir hier beantworten:  

Was, wenn der Unterricht ausfällt?

Fällt der Berufsschulunterricht wegen des Coronavirus aus, müssen Auszubildende sofort ihren Arbeitgeber informieren und im Betrieb erscheinen. Es sei denn, der Arbeitgeber gibt andere Anweisungen.

Muss ich zur Prüfung?

Zu Prüfungen müssen Azubis erscheinen, auch wenn die Berufsschule und der Ausbildungsbetrieb wegen der Pandemie bereits geschlossen sind. Die Dachorganisationen der IHKn und der Handwerkskammer haben empfohlen, alle Prüfungen bis zum 24. April auszusetzen. Die Entscheidung über Prüfungstermine treffen die Kammern vor Ort.

Wenn ein Abschlussprüfungstermin über das eigentliche Ausbildungsende hinaus verschoben wird, endet das Ausbildungsverhältnis mit Ablauf der regulären Ausbildungszeit. Wie genau mit den Abschlussprüfungen umzugehen ist, besprechen die Gewerkschaften derzeit mit der IHK und den Handwerkskammern.

Gibt es Kurzarbeit auch für Auszubildende?

In der Regel nicht. Der Arbeitgeber muss alle Möglichkeiten nutzen, die Ausbildung fortzusetzen, etwa durch

  • Umstellen des betrieblichen Ausbildungsplans
  • Versetzung in andere Abteilungen
  • Ausweichen auf andere Ausbildungsformate.

Wichtig: Auch dann, wenn die Ausbildung nicht fortgesetzt wird, muss die Vergütung mindestens sechs Wochen weitergezahlt werden. Manche NGG-Tarifverträge enthalten hier sogar bessere Regelungen.

Hier findest du weitere Antworten zu häufigen Fragen rund um Corona: www.ngg.net/corona

Du bist NGG-Mitglied und hast weitere Fragen? Deine NGG vor Ort ist für dich da: www.ngg.net/vorOrt