"Zweite Führungspositionengesetz“ verabschiedet „Wir hätten uns mehr Mut gewünscht“

16. Juni 2021

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Der Bundestag hat das "Zweite Führungspositionengesetz" verabschiedet: In börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten muss künftig in Vorständen mit mehr als drei Mitgliedern mindestens eine Frau im Vorstandssessel sitzen. 

Claudia Tiedge, stellvertretende NGG-Vorsitzende: "Wir hätten uns einen mutigeren Schritt gerade hinsichtlich des Geltungsbereichs gewünscht, so hat das Gesetz nur für wenige Unternehmen eine direkte Auswirkung. Es müssen auch Unternehmen erfasst werden, die sich der Unternehmensmitbestimmung entzogen haben. Dennoch ist das Gesetz ein wichtiger Schritt zur richtigen Zeit."