Tarifliche Altersvorsorge (Bäckerrente) Weiterführende Infos Altersvorsorge Bäckerhandwerk

Altersvorsorge mit der ZVK

Mit Blick auf das am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Altersvermögensgesetzes haben sich die Gewerkschaft NGG und der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks darauf verständigt, den bisherigen Tarifvertrag der Zusatzversorgungskasse (ZVK) zugunsten einer neuen Altersvorsorge für die Beschäftigten im Bäckerhandwerk aufzuheben. Die ZVK befindet sich daher seit dem 01. Januar 2002 in Abwicklung.

Das hat zur Folge, dass für Versicherungsfälle, die nach dem 31. Dezember 2003 eintreten, nur noch Teilansprüche bei der ZVK geltend gemacht werden können, deren Unverfallbarkeit zum 31. Januar 2003 eingetreten ist.

Die Voraussetzungen für einen Teilanspruch sind:

  • Der Bezug einer Altersrente oder einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Eine mindestens 10-jährige ununterbrochene sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmertätigkeit in ein und demselben Bäckereibetriebs bis zum 31.Januar 2003.
  • Vollendung des 35. Lebensjahres beim Ausscheiden aus dem Betrieb.
  • Ausscheiden aus diesem Betrieb nach dem 21. Dezember 1974.

Weitere Auskünfte erteilt die ZVK Bäckerhandwerk:

Per E-Mail: zvk@baeckerhandwerk.de
Per Post: Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten des Deutschen Bäckerhandwerks VVaG, Bondorfer Str. 23, 53604 Bad Honnef

Antrag auf Zusatzrente

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Merkblatt Zusatzversorgungskasse

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Satzung Zusatzversorgungskasse

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Allgemeine Versicherungsbedingungen

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