NGG-Vize weist Forderungen des DEHOGA zurück

Siebert: „Würde kennt keine Ausnahmen“

Oldenburg – 14. März 2014

Die Forderungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes und anderer Branchenvertreter, beispielsweise des Bäckerhandwerks, nach weitreichenden Ausnahmen für bestimmte Beschäftigtengruppen bei einem gesetzlichen Mindestlohn hat Burkhard Siebert, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), auf einer Veranstaltung seiner Organisation am Freitag in Oldenburg strikt zurückgewiesen.

„Nur ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro bietet einen angemessenen Mindestschutz vor Dumpinglöhnen und ist notwendig, damit für hunderttausende abhängig Beschäftigte ohne Tariflohn und in Minijobs die Löhne steigen.“ Siebert mahnte, die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag jetzt nicht durch die Hintertür aufzuweichen. „Die von Arbeitgebern und ihren Vordenkern in den Elfenbeintürmen der Wissenschaft behaupteten Verluste von Millionen von Arbeitsplätzen sind populistisch herbeigeredet und durch die Erfahrungen unserer Nachbarländer mit einem gesetzlichen Mindestlohn längst widerlegt.“

Ausnahmen – für geringfügig Beschäftigte, Langzeitarbeitslose, Saisonarbeitskräfte oder junge Erwachsene – würden überdies zu neuen Verdrängungseffekten führen, da die Gefahr bestünde, dass Unternehmen Beschäftigte mit Mindestlohn durch solche ohne Mindestlohn ersetzen würden.

„Der gesetzliche Mindestlohn, aber auch Branchenmindestlöhne wie für die Fleischwirtschaft, dürfen aber nicht nur im Gesetz stehen, sondern müssen auch tatsächlich gezahlt werden. Deshalb ist eine effektive Kontrolle dringend notwendig. Ergänzt werden muss diese durch die Subunternehmerhaftung, damit Wettbewerbsverzerrungen unterbunden werden können“, hat der NGG-Vize gefordert.