Burger King GmbH: Prozessflut dauert an

Siebert: "Betriebsräte lassen sich nicht zermürben"

Berlin – 18. Februar 2014

Seit im Mai 2013 die Investoren Yildiz und Kolobov (Yi-Ko-Holding) 91 Burger-King-Filialen übernommen haben, ist ein Ende der Konflikte und der Prozessflut nicht absehbar. „Die Burger King GmbH verliert einen Prozess nach dem anderen und strengt trotzdem immer wieder neue Klagen an. Offensichtlich geht es nur darum, Betriebsräte in langwierigen Verfahren zu zermürben, weiter Druck auf die Beschäftigten auszuüben, um so Personalkosten zu reduzieren“, hat Burkhard Siebert, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), heute, anlässlich einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Augsburg erklärt.

Der NGG-Vize zieht eine Bilanz: Seit Mai 2013 habe die NGG ihren Mitgliedern Rechtsschutz in mehr als 200 Fällen gewährt. Hinzu kommen noch viele Verfahren gegen die Betriebsräte des Unternehmens: Insgesamt 19 Versuche der Kündigung von Betriebsräten, vier Klagen auf Schadenersatz sowie weitere Klagen wegen ungerechtfertigter Abmahnungen, angeblichen Mobbings und Anträge zur Auflösung des Betriebsrates hat die Burger King GmbH eingeleitet.

In zehn abgeschlossenen Kündigungsverfahren gab es inzwischen zehn Mal einen Erfolg für die Betriebsräte. „Die Burger King GmbH hat bisher kein Verfahren gewonnen. Es steht also 10:0 für die Mitbestimmung“, so der Kommentar von Siebert.

Erst in der vergangenen Woche hat das Arbeitsgericht Augsburg entschieden, dass einem Kollegen mehr als 15.000 Euro ausstehender Lohn gezahlt werden müssen. Siebert: „Offensichtlich sollen Betriebsräte systematisch eingeschüchtert und aus den Filialen gedrängt werden. Damit entfiele die Kontrolle, dass der Tarifvertrag eingehalten werde, Dienstpläne mitarbeiterfreundlich gestaltet, tarifvertraglich festgelegte Zuschläge für Nacht- oder Mehrarbeit gezahlt oder die Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub gewährleistet seien. Anscheinend lässt die Burger King GmbH nichts unversucht, auf Kosten der Beschäftigten ihre Profitabilität zu steigern.“

Siebert forderte Yildiz und Kolobov zu einem fairen und respektvollen Umgang mit ihren Beschäftigten auf. „Auch die Burger King GmbH wird das Betriebsverfassungsgesetz in Deutschland nicht außer Kraft setzen. Wir lassen uns nicht zermürben. Die NGG wird auch künftig, die Interessen ihrer Mitglieder und Betriebsräte vertreten und tarifliche Ansprüche geltend machen.“