NGG-Vorsitzende fordert Umsetzung gemäß Koalitionsvertrag

Rosenberger: "Mindestlohn stärkt Tarifautonomie"

Niedernhausen (Taunus) - 19. März 2014

„Einheitlich und flächendeckend“ müsse ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro ausgestaltet sein – „so, wie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist“. Das hat Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), auf der Sitzung des NGG-Hauptvorstandes heute bekräftigt. Die Signale der Parteivorsitzenden der großen Koalition seien ermutigend.

„Vor allem die Beschäftigten im Gastgewerbe und im Bäckerhandwerk werden von einem gesetzlichen Mindestlohn profitieren.“ Jeder zweite Arbeitsplatz im Gastgewerbe sei heute ein Minijob. Ein Drittel der Beschäftigten beziehe einen Niedriglohn, obwohl Vollzeit gearbeitet werde. Knapp zehn Prozent müssten ‚aufstocken’.

Rosenberger forderte die Arbeitgeber in den so genannten Niedriglohnbranchen auf, die Chance einer einheitlichen unteren Haltelinie zu nutzen, die Tarifautonomie zu beleben und damit einheitliche Mindestbedingungen zu schaffen. Dass dies möglich sei zeige der Abschluss des Branchenmindestlohntarifvertrages in der Fleischwirtschaft. Damit sei künftig der Wettbewerb durch Unterbietung bei den Personalkosten nicht mehr möglich.

Gleiches erwartet Rosenberger für das Gastgewerbe: Derzeit sei nur jedes dritte Unternehmen tarifgebunden. Es sei „scheinheilig“, dass der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband seinen Mitgliedern eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung ermögliche und andererseits massive Ausnahmen für die Branche bei einem gesetzlichen Mindestlohn, beispielsweise für geringfügig Beschäftigte, fordere.

Die Gewerkschaft NGG sei bereit, gemeinsam mit den Arbeitgebern das Image der Branche zu verbessern und Mindestbedingungen so zu gestalten, dass die Zukunft der Branche angesichts des demografischen Wandels gesichert werde. Dies sei allerdings nicht mit atypischer Beschäftigung, der weiteren Zunahme von Minijobs, befristeten Arbeitsverträgen und schlechten allgemeinen Arbeitsbedingungen wie unattraktiven Arbeitszeiten, hohen Arbeitsbelastungen und eingeschränkter beruflicher Entwicklung möglich.

„Dringend notwendig ist deshalb ein Umdenken in der Branche. Wir brauchen gute Arbeit, eine qualitativ gute Ausbildung, berufliche Perspektiven und mehr Wertschätzung der schweren Arbeit der Beschäftigten. Das zeigt sich letztendlich auch im Abschluss von verbindlichen Tarifverträgen.“