Siebert: „DEHOGA hat die Chance vertan, das Image der Niedriglohnbranche abzustreifen“

Verhandlung über Mindestlohntarifvertrag ergebnislos beendet

Berlin – 20. Juli 2014

Auch in der dritten Verhandlung zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) über einen Mindestlohntarifvertrag für das Gastgewerbe ist keine Einigung erzielt worden. Zum Scheitern der Verhandlungen erklärte Burkhard Siebert, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft NGG: „Wir sind nicht bereit etwas zu unterschreiben, was für die Beschäftigten eine wesentliche Verschlechterung darstellt.“

Der DEHOGA forderte einen Stufenplan, mit dem die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro sehr lange herausgeschoben worden wäre. Nach Vorstellungen des DEHOGA sollte der Mindestlohn im Gastgewerbe ab dem 1. Januar 2015 im Osten lediglich 7,50 Euro pro Stunde betragen. Dadurch wären geltende Tariferträge, z.B. in Sachsen-Anhalt und Brandenburg, teilweise erheblich abgesenkt worden.

Konkret verlangte der DEHOGA z.B. für Sachsen-Anhalt eine Absenkung des aktuell vereinbarten Mindesttarifentgelts um 37 Cent pro Stunde. Ab April 2015 würde die Differenz sogar 69 Cent gegenüber dem gesetzlichen Mindestlohn betragen. Und das, obwohl sowohl für Sachsen-Anhalt als auch für Brandenburg bereits 2012 mit dem DEHOGA vereinbart wurde, dass die untersten Tarifgruppen bei Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns sofort außerordentlich auf 8,50 Euro angehoben werden.

Für die Alten Bundesländer wollte der DEHOGA ein Mindestentgelt von 8,50 Euro pro Stunde vereinbaren – die meisten heute geltenden tariflichen Mindestentgelte wären dadurch weit unterschritten. So beträgt z.B. die unterste tarifliche Entgeltgruppe in Baden-Württemberg schon jetzt 9,62 Euro pro Stunde.

Burkhard Siebert: „Vor dem Hintergrund, dass wir mit dem DEHOGA in diesem Jahr einen bundesweiten Tarifvertrag für die Systemgastronomie vereinbart haben, der bereits ab November 2014 ein tarifliches Mindestentgelt in Höhe von EUR 8,51 Ost wie West vorsieht, ist diese Haltung völlig unverständlich. Der DEHOGA hat heute die Chance vertan, das Image der Niedriglohnbranche abzustreifen.“