Der Mindestlohn für die Fleischwirtschaft ist auf dem Weg

Güster: "Das ist ein Meilenstein für die Branche"

Berlin – 26. Februar 2014

Das Bundeskabinett hat heute die Aufnahme des Mindestlohns für die Fleischwirtschaft in das Arbeitnehmerentsendegesetz beschlossen. Dazu hat Claus-Harald Güster, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), erklärt:

„Das ist nach dem Tarifabschluss im Januar ein weiterer Meilenstein für die Branche. Wir begrüßen es, dass das Arbeitsministerium schnellstmöglich den Gesetzentwurf in das Kabinett eingebracht hat. Nun ist der Weg geebnet, dass nach dem Gesetzgebungsverfahren die Allgemeinverbindlichkeit erklärt werden kann. Dann können ab 1. Juli 2014 die Löhne für viele tausend Menschen, vor allem die, die in Werkverträgen arbeiten, deutlich steigen: in einer ersten Stufe auf 7,75 Euro und bis Dezember 2016 auf 8,75 Euro.“

Der Abschluss des Mindestlohntarifvertrages für die Fleischwirtschaft sei ein Beispiel dafür, dass die Ankündigung eines gesetzlichen Mindestlohnes wirke und Arbeitgeber sich wieder auf die Tarifautonomie besinnen. Das Entsendegesetz für alle Branchen zu öffnen und die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit zu erleichtern, so wie es die Bundesregierung angekündigt habe, sei ein wichtiger Schritt, um die Tarifautonomie und Tarifverträge zu stärken.