Branchenmindestlohn Fleisch verzögert sich

Güster: "Arbeitgeber sind in der Pflicht“

Berlin – 26. Juni 2014

Der mit der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuß (ANG) im Januar 2014 abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag für die deutsche Fleischwirtschaft ist Anfang dieser Woche im Tarifausschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einstimmig als allgemeinverbindlich erklärt worden. Inkrafttreten kann er nun erst nach Erlass der Rechtsverordnung und nicht am 1. Juli 2014, wie die NGG erfahren hat.

Dazu hat Claus-Harald Güster, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) heute erklärt: „Wir bedauern es zutiefst, dass es durch das komplizierte juristische Prozedere Verzögerungen gibt. Im Januar hatte sich die NGG mit den Arbeitgebern verständigt, dass wegen der hohen Dringlichkeit zum frühestmöglichen Termin, also ab 1. Juli 2014, in der ersten Stufe mindestens 7,75 Euro pro Stunde gezahlt werden.

Die Arbeitgeber haben sich darauf eingerichtet und entsprechend geplant. Die Gewerkschaft NGG sieht die Arbeitgeber der Fleischbranche in der Pflicht, sich an die getroffene Vereinbarung zu halten und nicht den juristischen Vollzug abzuwarten. Die Beschäftigten, vor allem viele Tausende mit Werkverträgen, erwarten, dass ab 1. Juli 2014 mindestens 7,75 Euro gezahlt werden.“

2. Stufe ab 1. Dezember 2014: 8,00 Euro / pro Stunde
3. Stufe ab 1. Oktober 2015: 8,60 Euro / pro Stunde
4. Stufe ab 1. Dezember 2016: 8,75 Euro / pro Stunde