NGG-Vorsitzende kritisiert Forderungen nach Ausnahmen vom Mindestlohn

Rosenberger: "Schluß mit dem Gezerre um den Mindestlohn"

Berlin – 30. Juni 2014

Auf der Kundgebung anlässlich der Anhörung zum Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie hat Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), der an Dumpinglöhnen festhalten wolle, scharf kritisiert:

„Der Dehoga, der uns viele Jahre lang für eine tarifliche Mindestlohn-Vereinbarung die kalte Schulter gezeigt hat, fordert jetzt vom Gesetzgeber Ausnahmen. Die Ausweitung der Ausnahmen auf die Saisonarbeit wären ein Einfallstor für einen neuen Niedriglohnsektor. Es ist nicht nur diskriminierend für die Beschäftigten – Wer soll noch kontrollieren, ob Kosten für Kost und Logis korrekt berechnet werden. Flächendeckend heißt: ohne Ausnahmen und ohne Schlupflöcher.

Es ist zynisch, wenn die Arbeitgeber sagen, im Osten kann kein Mindestlohn gezahlt werden, weil dort zu wenig verdient wird. Tatsächlich kostet das Hotelzimmer auf Rügen oder in Warnemünde, der Restaurantbesuch in Dresden doch mittlerweile genauso viel, wie das Zimmer auf Sylt oder das Essen in Stuttgart. Im Osten werden teilweise noch höhere Profite erzielt als im Westen – und das auf Kosten der Beschäftigten.

In einer Branchenstudie ist unverhohlen dokumentiert, dass die Arbeitgeber in Mecklenburg-Vorpommern so erfolgreich seien, weil sie so niedrige Löhne zahlen. Selbst multinationale Konzerne wie Autogrill, an deren Standorten in Bayern und Thüringen die Beschäftigten unbefristet streiken, versuchen, sich ihrer sozialpolitischen Verantwortung zu entziehen, verweigern einen Tarifvertrag und halten an Dumpinglöhnen fest.

NGG fordert: Schluss mit dem Gezerre um den Mindestlohn. Schluss mit den Ausnahmeregelungen. Die Bundesregierung muss sich endlich klar zum einheitlichen Mindestlohn bekennen und die Diskussion um die Ausnahmeregelungen beenden: Es ist eine Schande, dass eine der reichsten Volkswirtschaften überhaupt so lange über 8,50 Euro diskutieren muss! Es darf nicht sein, dass nach dem Umsatzsteuergeschenk an das Hotelgewerbe nun ein Mindestlohngeschenk folgen soll!“