NGG und DEHOGA schließen bundesweiten Tarifvertrag für die Systemgastronomie

"Wir erhoffen eine Signalwirkung auf andere Bereiche des Gastgewerbes"

Hamburg/Berlin, 30. Juli 2014

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben sich auf den Abschluss eines neuen Tarifvertrages für die Beschäftigten in der Systemgastronomie geeinigt.

Der Tarifvertrag sieht zum 1. Dezember 2014 differenzierte Entgelterhöhungen in den verschiedenen Tarifgruppen vor und hat eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2016. Mit dem gemeinsamen Ziel, gute tarifliche Rahmenbedingungen zu erhalten und die Attraktivität der Branche weiter zu erhöhen, haben die Sozialpartner folgende Eckpunkte vereinbart:

  • Ab dem 1. Dezember 2014 gilt ein unterster Tariflohn von 8,51 Euro pro Stunde.
  • Die getroffenen Regelungen gelten für bundesweit tätige Unternehmen der Systemgastronomie – eine Unterscheidung nach „Ost“ und „West“ findet nicht statt.
  • Die Entgelte der unteren Tarifgruppen steigen überdurchschnittlich stark.
  • Die Vergütungen aller Auszubildenden steigen mit 90 Euro pro Monat überproportional.

Zum Abschluss des Tarifvertrages erklärte Burkhard Siebert, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft NGG:

„Wir konnten eine Einigung erzielen, die vor allem den Beschäftigten mit einfacheren Tätigkeiten zugutekommt - ihre Entgelte steigen jetzt teils stark an. Das war uns wichtig, weil der Anteil der Beschäftigten in den unteren Lohngruppen in der Systemgastronomie besonders hoch ist. Gemeinsames Ziel der Sozialpartner muss es sein, Löhne oberhalb des Mindestlohnes zu vereinbaren. Für die Systemgastronomie ist uns das mit dem DEHOGA gelungen. Wir erhoffen uns eine Signalwirkung auf andere Bereiche des Gastgewerbes, etwa Hotellerie und Gastronomie."

Fritz Engelhardt, Vorsitzender des DEHOGA-Bundesausschusses für Arbeitsmarkt- und Tarifpolitik, hob hervor:

„Gerade für die Unternehmen im Wachstumssegment Systemgastronomie sind verlässliche Tarifverträge von Bedeutung. Die Tarifverhandlungen waren geprägt vom Bemühen, trotz der durch den bevorstehenden gesetzlichen Mindestlohn eng gewordenen Spielräume Anreize für qualifizierte Beschäftigung in der Branche und somit für Fachkräftesicherung zu setzen. Wir sind froh, dass uns dies insbesondere durch deutlich gestiegene Ausbildungsvergütungen gelungen ist.“

Hintergrund:

Der Spezialtarifvertrag Systemgastronomie zwischen der Gewerkschaft NGG und der Tarifvertraglichen Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände im DEHOGA besteht ununterbrochen seit 1997. Er gilt unmittelbar für alle Mitglieder der Gewerkschaft NGG, die in DEHOGA-Mitgliedsunternehmen der Systemgastronomie (Handels-, Verkehrs-, Fast-Food-Gastronomie und Catering) tätig sind und die (abweichend vom üblichen regionalen Tarifsystem im Gastgewerbe) einvernehmlich in den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags aufgenommen wurden. Der Tarifvertrag kommt z.B. bei den Steak-Spezialisten Maredo und Block House zum Einsatz.