Branchenmindestlohn Fleischwirtschaft gilt ab 1. August 2014

"Eine engmaschige Kontrolle ist unerlässlich"

Hamburg, 30. Juli 2014

Mit der Verabschiedung der entsprechenden Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums hat das Bundeskabinett heute endgültig den Weg frei gemacht für die Einführung eines branchenweiten Mindestlohns für die deutsche Fleischwirtschaft: Er gilt ab dem 1. August 2014 für alle in der deutschen Fleischwirtschaft beschäftigten Menschen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und/oder der Tarifgebundenheit des Betriebes. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuß (ANG) hatten im Januar 2014 einen Mindestlohntarifvertrag geschlossen, nach dem der Branchenmindestlohn in insgesamt vier Stufen auf bis zu 8,75 Euro (ab 1. Dezember 2016) steigen soll.

Zum Inkrafttreten des Mindestlohnvertrages erklärte Claus-Harald Güster, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft NGG:

„Das ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Die Löhne vieler tausend Beschäftigter, die per Werkvertrag mit Subunternehmen in deutschen Schlachthöfen arbeiten, werden spürbar steigen. Mit der Einführung des Branchenmindestlohnes wird den schlimmsten Formen der Ausbeutung mit Löhnen noch unterhalb von fünf Euro ein Riegel vorgeschoben.

Jetzt ist es an den Arbeitgebern der Fleischwirtschaft zu beweisen, dass sie das – leider berechtigte – Image als Ausbeuterbranche ernsthaft abstreifen wollen. Wir werden darauf achten, dass der Mindestlohn flächendeckend eingehalten wird und nicht mit Hilfe krimineller Tricks umgangen wird. Leider erreichen uns schon jetzt Hinweise darauf, dass manche Arbeitgeber nach Wegen suchen, den Mindestlohn zu umgehen. Das zeigt, wie unerlässlich eine engmaschige Kontrolle sein wird. Dies ist natürlich in erster Linie Aufgabe des Staates. Die Politik muss die entsprechenden Stellen personell so ausstatten, dass sie ihrer wichtigen Aufgabe gerecht werden können.“

Hintergrund:

Stufenlösung für die Einführung eines Branchenmindestlohns für die deutsche Fleischwirtschaft:

1. Stufe ab 1. August 2014: 7,75 Euro / pro Stunde

2. Stufe ab 1. Dezember 2014: 8,00 Euro / pro Stunde

3. Stufe ab 1. Oktober 2015: 8,60 Euro / pro Stunde

4. Stufe ab 1. Dezember 2016: 8,75 Euro / pro Stunde