Heute beginnt die Internationale Tourismusmesse ITB
Siebert: „Tourismus wird nur mit besserer Ausbildung boomen“Berlin – 5. März 2014
„Die Tourismuswirtschaft wird ihr prognostiziertes Potenzial für Wachstum und Beschäftigung nur entfalten können, wenn sich die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in den gastgewerblichen Berufen entscheidend verbessern.“ Darauf hat Burkhard Siebert, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), anlässlich der heute beginnenden Internationalen Tourismusmesse ITB hingewiesen und Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn abgelehnt.
„Das Gastgewerbe kämpft seit Jahren mit dramatischen Rückgängen bei den Ausbildungszahlen und beklagt einen Mangel an Fachkräften. Etwa die Hälfte der Betriebe kann seine Ausbildungsstellen nicht besetzen. Andererseits wird fast jede zweite Ausbildung vorzeitig beendet. Viele Ausgebildete wechseln sofort nach der Ausbildung die Branche. Obwohl diese Probleme seit Jahren bekannt sind und sich weiter verschärfen, ist ein Umdenken der Arbeitgeber nicht erkennbar: Auszubildende werden nach wie vor oft als billige Arbeitskräfte missbraucht. Statt das Lernverhältnis für die Ausbildung zu nutzen, werden viele für Tätigkeiten eingesetzt, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben. Nur, wenn in der Branche ein Umdenken beginnt, den Auszubildenden mehr Wertschätzung entgegengebracht und die Qualität der Ausbildung erhöht wird, kann sich das Gastgewerbe im Wettbewerb auf dem Ausbildungsmarkt behaupten“, ist sich Siebert sicher. Für den überfälligen Kurswechsel sei eine enge und konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten, also des DEHOGA, der Arbeitgeber, der Betriebsräte, der IHK und der Gewerkschaft NGG, notwendig.
Erschwerend komme darüber hinaus hinzu, dass oft Perspektiven für Berufsanfänger in der ausgewiesenen Niedriglohnbranche, in der rund die Hälfte der Beschäftigten mit einem Minijob arbeitet, fehlen. „Ein wichtiger Baustein, damit dem Lohndumping eine untere Grenze gesetzt wird, ist deshalb die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro. Auf keinen Fall darf es deshalb Ausnahmen geben“, hat der NGG-Vize gefordert.