Gesetzliche Mindestlohn muss ohne Ausnahmen und ohne Schlupflöcher eingeführt werden

Rosenberger warnt vor Niedriglohnsektor durch die Hintertür

Berlin – 5. Juni 2014

„Seit 15 Jahren hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten für einen gesetzlichen Mindestlohn, der die Existenz sichert, gekämpft. Seine Einführung ab 1. Januar 2015 ist ein großer Erfolg gegen Dumpinglöhne.“ Das hat die NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger heute anlässlich der 1. Lesung des Gesetzesentwurfs im Bundestag erklärt.

Ein Wermutstropfen sei es allerdings, dass Ausnahmen für Langzeitarbeitslose und unter 18-Jährige geplant seien. „Das ist ein Einfallstor für neue Niedriglöhne, das einzelne Arbeitgeber schamlos ausnutzen werden“, befürchtet Rosenberger. „Wer ohne Ausnahmen, flächendeckend und einheitlich ankündigt, sollte auch einen Mindestlohn ohne Ausnahmen durchsetzen.“

Scharf kritisiert hat die NGG-Vorsitzende den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband, der an Dumpinglöhnen festhalten wolle. Der Dehoga habe es selbst in der Hand, für eine Stärkung der Tarifautonomie zu sorgen und von seinen Mitgliedern die Tarifbindung zu fordern. "Zwei Drittel aller Unternehmen im Gastgewerbe arbeiten ohne Tarifvertrag. Insbesondere die Beschäftigten in diesen Unternehmen und rund 870.000 geringfügig Beschäftigte werden von einem gesetzlichen Mindestlohn profitieren“, so die NGG-Vorsitzende.

Rosenberger warnte vor Ausnahmen für geringfügige Beschäftigung, wie der Dehoga sie fordere. „Minijobs sind ein Einfallstor für Schwarzarbeit und gehören abgeschafft.“