Mindestlohn für die Fleischwirtschaft kommt

Güster: "Das ist ein weiterer Meilenstein für die Branche"

Berlin - 9. Mai 2014

 One Enthaltungen hat der Bundestag gestern die Aufnahme des Mindestlohns für die Fleisch-Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz beschlossen. Dazu hat Claus-Harald Güster, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), erklärt:

„Das ist nach dem Tarifabschluss im Januar und der Zustimmung im Bundesrat ein weiterer Meilenstein für die Branche. Nun kann die Allgemeinverbindlichkeit erklärt werden und ab 1. Juli 2014 können die Löhne für viele tausend Menschen, vor allem die, die in Werkverträgen arbeiten, deutlich steigen: in einer ersten Stufe auf 7,75 Euro und bis Dezember 2016 auf 8,75 Euro.“

Der Abschluss des Mindestlohntarifvertrages für die Fleischwirtschaft sei ein Beispiel dafür, dass die Ankündigung eines gesetzlichen Mindestlohnes wirke und Arbeitgeber sich wieder auf die Tarifautonomie besinnen. „Notwendig ist es nun dringend, die geplanten zusätzlichen 42 Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch tatsächlich zu besetzen. Nur mit einer Verstärkung der FKS und mit effektiven Kontrollen kann der Mindestlohn auch durchgesetzt werden“, hat Güster gefordert.

Gefordert sei die Politik aber auch weiterhin: „Die Mitbestimmung der Betriebsräte beim Einsatz von Werkverträgen muss um Mitsprache- und Überwachungsrechte erweitert werden. Vor allem die Betriebsräte in der Fleischwirtschaft waren eine treibende Kraft, einen Branchenmindestlohn zu vereinbaren. Sie könnten vor Ort dazu beitragen, den Missbrauch von Werkverträgen zu verhindern und Werkverträge zu überwachen.“