Rosenberger fordert Gesetz zu Werkverträgen und Leiharbeit

Nürnberg – 27. Juni 2015

„Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist eine historische Zäsur und allen Unkenrufen zum Trotz eine Erfolgsgeschichte. Nun gilt es den nächsten Schritt hin zu ‚guter Arbeit‘ zu gehen. Die von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles angekündigte Regulierung von Werkverträgen und Leiharbeit muss gesetzlich verankert werden, um Missbrauch zu unterbinden.“ Das hat Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), auf einer Feier zum 150-jährigen Jubiläum ihrer Organisation in Nürnberg gefordert.

„Seit vielen Jahren missbrauchen immer mehr Unternehmen auch in Teilen der Ernährungsindustrie, vor allem der Schlachtindustrie, Werkverträge mit ausländischen Firmen. Damit werden Löhne gedrückt und Schutzbestimmungen des Arbeitsrechts unterlaufen. Es gibt viele Fälle, bei denen sich hinter einem Werkvertrag ein normales Arbeitsverhältnis verbirgt. Belegschaften werden so gespalten. Hier besteht Regelungsbedarf. Wir fordern klare Kriterien zur Abgrenzung von Werkverträgen und Leiharbeit. Betriebsräte müssen mehr Mitspracherechte bei der Einstellung von Werkvertragsarbeitnehmern erhalten“, so die NGG-Vorsitzende.

Rosenberger begrüßt es, dass die Zahl der Minijobs und der so genannten Aufstocker seit Jahresbeginn zurückgehe: „Der Mindestlohn ist kein Jobkiller, wie es jetzt behauptet wird. Die Minijobs sind in den Branchen zurückgegangen, in denen im selben Zeitraum neue sozialversicherungspflichtige Jobs entstanden sind, wie im Gastgewerbe. Wenn vernünftig bezahlt wird, lohnt sich offenbar so mancher Minijob nicht mehr. Das ist genau das Ziel, dass abgesicherte Beschäftigungsverhältnisse entstehen.“

Vordringlich sei es derzeit, dass der Mindestlohn überall in der Arbeitswirklichkeit ankomme. „Deshalb ist es notwendig, dass die zugesagten 1.600 neuen Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit schnell geschaffen werden.“

Die NGG-Vorsitzende erinnerte in ihrer Festrede an die Erfolge der NGG: Von den Vorreiter-Tarifverträgen zur 40 Stunden-Woche in den 60er Jahren, über den ersten einheitlichen Entgelttarifvertrag für Arbeiter und Angestellte 1974, über die Vorruhestandsregelung für ältere Beschäftigte in den 80er Jahren bis hin zur erfolgreichen Kampagne für den gesetzlichen Mindestlohn.

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