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"Arbeitszeiten müssen aufgezeichnet werden"

Rosenberger weist Vorstoß von CDU/CSU zur Aufzeichung der Arbeitszeit zurück

Berlin - 15. Januar 2015

Scharf zurückgewiesen hat Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), den Vorstoß des Wirtschaftsflügels der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit von geringfügig Beschäftigten komplett zu streichen.

„Das wäre die beste Einladung, um den gesetzlichen Mindestlohn zu umgehen. Vor allem im Gastgewerbe profitieren knapp eine Million Minijobber von der gesetzlichen Lohnuntergrenze. Seit Jahren ist es kein Geheimnis, dass Minijobs im Gastgewerbe ein Einfallstor sind, um Dumpinglöhne und Schwarzgeld zu zahlen. Ein Minijob wird angemeldet, die Arbeitszeit steht im Vertrag, gearbeitet wird aber wesentlich mehr und bezahlt wird cash, also schwarz. Ohne die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit wird der gesetzliche Mindestlohn nur auf dem Papier stehen, weil jegliche Kontrolle der tatsächlichen Arbeitszeit unmöglich wird.“

Rosenberger warnte davor, dass sich der Bundestag unter dem Deckmantel eines „Bürokratiemonsters“ vor den Karren beispielsweise des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes spannen lasse, der vergeblich versucht hatte, im Gesetzgebungsverfahren zum Mindestlohn „differenzierte Lösungen“, sprich Ausnahmen für Minijobs, durchzusetzen. „Nicht ohne Grund, nämlich wegen der Anfälligkeit für Schwarzarbeit, ist die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten für das Gastgewerbe zwingend“, so die NGG-Vorsitzende.

Rosenberger verwies darauf, dass sich bereits seit Anfang des Jahres zeige, dass einige Arbeitgeber im Gastgewerbe oder im Bäckerhandwerk trickreich versuchten, den gesetzlichen Mindestlohn durch Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Nichtbezahlung von Überstunden zu umgehen.

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