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"Es gibt kein Bürokratiemonster"

Mindestlohn: Rosenberger gegen Abstriche bei Kontrollen und Aufzeichnungspflicht

Berlin - 26. Februar 2015

„Wir begrüßen das Bekenntnis von SPD-Chef Sigmar Gabriel, dass am Mindestlohn nicht gerüttelt werde. Die Krokodilstränen von Arbeitgebern und Wirtschaftsverbänden um die vermeintliche Bürokratie beim gesetzlichen Mindestlohn sind vorgeschoben. Dahinter verbirgt sich ein Generalangriff auf den gesetzlichen Mindestlohn, um Lohndumping und Niedriglöhne beizubehalten. Die Bundesregierung darf diesem Gejammer nicht auf den Leim gehen“, hat Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), am Donnerstag vor Journalisten gefordert.

„Es gibt kein Bürokratiemonster“, so die NGG-Chefin. Das Gezerre um die Aufzeichnungspflicht insbesondere bei geringfügiger Beschäftigung oder die Forderung, diese von Kontrollen auszunehmen, sei Indiz dafür, dass Minijobs in der Vergangenheit massiv missbraucht wurden, um Löhne zu drücken oder Tarifverträge zu umgehen. Wenn die Aufzeichnungspflicht gekippt wird, ist dies die beste Einladung, den Mindestlohn zu umgehen. „Nicht ohne Grund gilt die Aufzeichnungspflicht für Branchen, die in der Vergangenheit durch Schwarzarbeit und Missbrauch aufgefallen sind.“ Dazu gehöre vor allem das Gastgewerbe, in dem jeder zweite Beschäftigte im Minijob arbeite. Seit Jahren sei es kein Geheimnis, dass Minijobs ein Einfallstor sind, um Dumpinglöhne und Schwarzgeld zu zahlen. Ein Minijob wird angemeldet, die Arbeitszeit steht auf dem Papier, gearbeitet wird wesentlich mehr und bezahlt wird cash, also schwarz. Jede Kontrolle der tatsächlichen Arbeitszeit wäre ohne Aufzeichnung unmöglich.

„Mini-Jobs gehören abgeschafft“, hat die NGG-Vorsitzende gefordert. „Geringfügige Beschäftigung muss wieder in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und reguläre Teilzeitarbeit umgewandelt werden.“ Gleichzeitig sollten die Pauschalen für ehrenamtliche Tätigkeit erhöht werden.

Kontrollen aussetzen zu wollen, sei ein Treppenwitz der Geschichte. Ohne Kontrollen sei ein Mindestlohn unwirksam. Die offenen Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und die darüber hinaus zugesagten müssten schnellstmöglich besetzt werden.

Vor allem im Gastgewerbe, aber auch im Bäckerhandwerk versuchten Arbeitgeber, den gesetzlichen Mindestlohn durch Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld, Nichtbezahlung von Mehrarbeit bis hin zu Angeboten von Naturalien statt Zahlung des vollen Mindestlohns von 8,50 Euro zu umgehen.

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