6-3-BS

"Stimmt: Wer beim Mindestlohn betrügt, fliegt"

NGG-Vize Burkhard Siebert weist CSU-Vorstoß zur Arbeitszeiterfassung zurück.

Ochsenfurt - 6. März 2015

„Wer beim Mindestlohn betrügt, fliegt.“ Burkhard Siebert, stellvertretender Vorsitzenden der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), hat damit an die markige Kampagne der CSU aus dem vergangenen Jahr erinnert. „Daran sollte sich auch Seehofers Wirtschaftsministerin Ilse Aigner halten, anstatt die Kontrollen des Mindestlohns aussetzen zu wollen.“ Den Vorstoß, unter dem Vorwand der Bürokratie, Minijobs von der Aufzeichnungspflicht auszunehmen und den Mindestlohn nicht zu kontrollieren, hat Siebert am Freitag auf einer Veranstaltung seiner Organisation in Ochsenfurt strikt zurückgewiesen.

Das Gezeter um die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten oder die Aussage von Aigner, „wenn einer beim Lohn betrügen will, betrügt er“ und ihre gleichzeitigen Ablehnung von Kontrollen, sei ein Indiz dafür, dass Minijobs massiv missbraucht wurden, um Löhne zu drücken oder Tarifverträge zu umgehen. „Eine ‚Entbürokratisierung‘ ist eine Einladung zu Dumpinglohn und Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbetrug: Wenn Arbeitszeiten nicht erfasst werden, kann auch der Mindestlohn nicht kontrolliert werden. So wie bisher wäre es möglich, einen Minijob mit fiktiver Arbeitszeit anzumelden, gearbeitet wird länger, bezahlt wird cash, also schwarz“, erklärte der NGG-Vize.

Siebert warnte davor, dass sich bayerische Spitzenpolitiker – wie schon bei der „Möwenpick-Steuer“ – zum Steigbügelhalter des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes machen lassen, der auch noch das Arbeitszeitgesetz verschlechtern wolle. „Seit Jahren versucht der Dehoga, das Arbeitszeitgesetz, das dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dient und Höchstarbeitszeiten festschreibt, mit abenteuerlichen Begründungen aufzuweichen und den Jugendarbeitsschutz auszuhebeln. Nun muss der gesetzliche Mindestlohn für einen neuerlichen Vorstoß herhalten.“

Die täglich im Gastgewerbe praktizierte „Lebenswirklichkeit“ verstoße seit jeher gegen das Arbeitszeitgesetz. „Arbeitszeiten und Arbeitsinhalte in der Gastronomie sind ohnehin extrem belastend, vertraglich festgelegte Arbeitszeiten meist Makulatur.“ Dies belege auch eine Auswertung des DGB-Index „Gute Arbeit“, nach der im Gastgewerbe 56 Prozent der Beschäftigten regelmäßig Überstunden leiste, mehr als ein Viertel (28 Prozent) durchschnittlich zehn und mehr pro Woche. 80 Prozent arbeiteten häufig am Wochenende, 50 Prozent in Schichtarbeit, 60 Prozent müssten immer mehr in der gleichen Zeit leisten.

 „Das Gastgewerbe muss endlich aufwachen und tatsächlich an seinem Image arbeiten. Das funktioniert nur mit attraktiven Arbeitsbedingungen, guter Bezahlung, hoher Ausbildungsqualität und Wertschätzung der harten Arbeit der Beschäftigten sowie interessanten gastronomischen Konzepten. Es wird nicht ohne Kontrollen und ohne Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit, mit der Aushebelung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Dumpinglöhnen und der Zahlung von Schwarzgeld funktionieren.“ Deshalb gelte es, die Praxis an Recht und Gesetz anzupassen und nicht umgekehrt, so der NGG-Vize.

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