Entgeltgleichheitsgesetz

Rosenberger: "Lohntransparenz ist überfällig"

Hamburg – 26. Januar 2016

Der von Familienministerin Manuela Schwesig vorgelegte Entwurf für ein „Entgeltgleichheitsgesetz“ sei „ein großer Schritt für mehr Transparenz über Lohnstrukturen und überfällig“, hat Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), erklärt.

Die Auffassung der Arbeitgeberseite*, dass ein neues Bürokratiemonster entstünde, die Tarifautonomie untergraben oder der Betriebsfrieden gestört würde, wies Rosenberger zurück. Laut Statistischem Bundesamt liege die Lohndifferenz seit Jahren bei 22 Prozent. „Die NGG unterstützt die Gesetzesinitiative des Familienministeriums, auch wenn das Gesetz nur für Betriebe mit mindestens 500 Beschäftigten gelten soll. Wer in seinem Unternehmen korrekt eingruppiere und bewerte, der brauche Transparenz oder ein Prüfverfahren nicht zu fürchten. Lohngleichheit ist bisher allerdings nicht in allen Betrieben selbstverständlich.

Mit der Lohntransparenz würden auch die Rechte der einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestärkt und die Einflussmöglichkeiten der Betriebsräte erhöht. Parallel zum Gesetzgebungsverfahren für mehr Lohngerechtigkeit werde die Gewerkschaft NGG Mitte des Jahres eine Initiative starten, um für das Thema Lohngleichheit zu sensibilisieren und Tarifverträge, wenn es erforderlich sein sollte, zu überarbeiten, hat Rosenberger angekündigt.  

*LebensmittelZeitung LZ 3/2016 oder www.lebensmittelzeitung.net/handel/Interview-zu-Lohngerechtigkeit-Stoerung-des-Betriebsfriedens-121557

Eckpunkte des Gesetzentwurfs zur Entgeltgleichheit:

  • Beschäftigte sollen, unabhängig von der Größe des Betriebes, Auskunft erlangen können, was Kollegen mit vergleichbarer Tätigkeit verdienen (Kriterien, statistische Werte, Verfahren für Einstufung)
  • Anspruch auf Zahlung des Entgelts, das zu zahlen gewesen wäre, wenn keine Benachteiligung vorgelegen hätte -       Verpflichtende Angabe des Mindestentgelts in Stellenausschreibungen
  • Etablierung eines betrieblichen Prüfverfahrens der Lohnstruktur auf mögliche Benachteiligungen.

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