2. Tarifverhandlung Branchenmindestlohn Fleisch

Gewerkschaft NGG lehnt Magerangebot ab und fordert mindestens 10 Euro

Hamburg, 12. Oktober 2017

Auch die zweite Tarifverhandlung für einen neuen Branchenmindestlohn für die deutsche Fleischwirtschaft endete gestern in Hannover ohne Ergebnis, nachdem die Arbeitgeber, insbesondere der Branchenprimus der Geflügelwirtschaft, nur einen Mindeststundenlohn von 8,90 Euro angeboten hatten. „Nur 6 Cent über dem gesetzlichen Mindestlohn sind inakzeptabel“, so Claus-Harald Güster, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

„Es ist beschämend“, so Güster, „dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur ein Kostenfaktor sind, der als zu teuer eingeschätzt wird.“ Scharf kritisiert hat der NGG-Vize, dass der Schwarze Peter anderen – wie den Convenience-Herstellern, Verbrauchern oder Discountern zugeschoben werde, die nicht bereit seien für Fertiggerichte, Fleisch oder Wurst tiefer in die Tasche zu greifen. „Wir brauchen keine öffentlichkeitswirksamen Lippenbekenntnisse der Arbeitgeber wie jüngst wieder zu ihrer Selbstverpflichtung für bessere Arbeitsbedingungen, sondern Löhne, die zum Leben reichen.“ Die Branche habe jetzt schon massiv damit zu kämpfen, dass nicht einmal mehr die osteuropäischen Beschäftigten in der Anzahl in den deutschen Betrieben arbeiten wollen, wie sie gebraucht würden. Es gebe eine massive Abwanderung in Bereiche, in denen mehr gezahlt werde.

Für die harte Arbeit in der Fleischwirtschaft müsse der Branchenmindestlohn maximal in 3 Stufen auf mehr als 10 Euro angehoben werden, fordert die NGG.

Die nächste Verhandlung findet am 30. November 2017 in Hannover statt.

Hintergrund:
Zur Fleischwirtschaft wird die Schlachtindustrie und die fleischverarbeitende Industrie, aber nicht das Fleischerhandwerk gezählt. In der deutschen Fleischwirtschaft arbeiten rund 165.000 Beschäftigte. Für die Fleischwirtschaft gilt bereits seit Juli 2014 ein deutschlandweiter Branchenmindestlohn, der seitdem in mehreren Stufen erhöht wurde und aktuell bei 8,75 Euro pro Stunde liegt. Der zugrundeliegende Tarifvertrag läuft zum Ende des Jahres aus. Er gilt für alle Beschäftigten der Branche – auch für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Auftrag von Subunternehmen in den deutschen Betrieben arbeiten.

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