NGG begrüßt Eindämmung der Rufarbeit

900.000 Minijobber arbeiten auf Abruf

Berlin, 18. Oktober 2018

Dienstplan per Whatsapp, Einsatz am nächsten Tag: Rund 1,8 Millionen Beschäftigte arbeiten in Deutschland auf Abruf – das sind 4,5 Prozent aller Arbeitnehmer. Allein 900.000 Minijobber sind davon betroffen. Ihre Arbeitsbedingungen könnten sich nun deutlich verbessern, sagt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), in deren Branchen laut einer aktuellen Studie neun Prozent aller Beschäftigten auf Abruf arbeiten. Der Grund: Zusammen mit einer Reform des Teilzeitrechts hat der Bundestag heute die Eindämmung der „Rufarbeit“ beschlossen.

Der stellvertretende NGG-Vorsitzende Guido Zeitler spricht von einer „wichtigen Grenzziehung“ in der digitalen Arbeitswelt. „Arbeit auf Zuruf ist eine prekäre Beschäftigungsform, die gerade im Gastgewerbe immer stärker um sich greift. Wer erst am Vortag von der nächsten Schicht erfährt, kann seine Arbeit und sein Privatleben kaum planen. Da es für die Betroffenen mal mehr, mal weniger Arbeit gibt, schwankt das Einkommen oft enorm. Dem werden nun klare Grenzen gesetzt“, so Zeitler.

Nach dem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums, der Ende November noch in den Bundesrat geht, sollen Einkommen und Arbeitszeiten von „Rufarbeitern“ besser planbar sein. Demnach ist der Arbeitgeber künftig stärker an die vereinbarte Arbeitszeit gebunden. Er darf diese dann – durch zusätzlich georderte oder abgesagte Arbeitseinsätze – nur noch lediglich um 25 Prozent über- oder unterschreiten. Für sogenannte Null-Stunden-Verträge, in denen keine Arbeitszeit festgelegt ist, soll künftig eine pauschale Wochenarbeitszeit von 20 Stunden gelten. „Damit wird Arbeit auf Abruf für die Unternehmen viel unattraktiver – und die Beschäftigten bekommen mehr Souveränität bei der Arbeitszeit“, sagt Zeitler.

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