Überteuerte, unzumutbare Unterkünfte, nicht erfasste und nicht bezahlte Arbeitsstunden, Lohnabzüge

Rosenberger: Freiwillige Selbstverpflichtung ist gescheitert

Berlin, 27. September 2018

Die freiwillige Selbstverpflichtung der Fleischwirtschaft zur Einhaltung sozialer Standards sei gescheitert, sie müsse für die Mehrheit der Unternehmen gelten und damit endlich mit Leben gefüllt werden, fordert Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), in einem Fachgespräch des DGB-Projekts „Faire Mobilität“ zum Thema Fleisch am Donnerstag in Berlin.

Die freiwillige Selbstverpflichtung, die seit Oktober 2015 gilt, war eine Zusage der Arbeitgeber- verbände der Fleischwirtschaft an den damaligen Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, der eine gesetzliche Regulierung der Arbeits- und Wohnbedingungen in der Fleischwirtschaft in Aussicht stellte. Nach wie vor erkennen nur 23 Unternehmen der Fleischwirtschaft die Selbstverpflichtung an. Nur knapp die Hälfte der Beschäftigten der Fleischwirtschaft unterliegt dem Kodex.

Überteuerte, unzumutbare Unterkünfte, nicht erfasste und nicht bezahlte Arbeitsstunden, Lohnabzüge für Messer und Schlechtleistung waren damals an der Tagesordnung. „Diese Situation ist nur in Teilen besser geworden“, so Rosenberger. „Die Zahl der uns bekannten Fälle fehlerhafter Lohnrechnung, nicht bezahlter Überstunden, von Verstößen gegen die tägliche Höchstarbeitszeit oder überteuerter Unterbringung sind keine Ausnahmen. Das gilt nach wie vor auch bei den Subunternehmen. Wir gestehen allerdings zu, dass diese Verstöße seit 2015 deutlich geringer wurden.“ Deshalb ziehe die NGG das Fazit: „Die freiwillige Selbstverpflichtung ist gescheitert. Darüber hinaus mangelt es an Kontrollen durch den Zoll, um Lohndumping in der Fleischwirtschaft wirksam und nachhaltig zu bekämpfen.“ Die Zahl der Zollkontrollen sei in den vergangenen Jahren um mehr als 50 Prozent zurückgegangen. Mittel- und Kleinbetriebe des verarbeitenden Gewerbes müssten gar nicht mit Kontrollen rechnen. Dafür reiche die personelle Kapazität der Finanzkontrolltrolle Schwarzarbeit nicht aus.

Die Unterbringung der meist aus Südosteuropa stammenden Beschäftigten der Subunternehmer der Fleischwirtschaft sei auch weiterhin mit überteuerten Mieten, Ungezieferbefall und Überbelegung sehr schwierig. Die Wohnungsnot in Deutschland tue dazu ihr Übriges. „Nachhaltig wird die Situation nur besser, wenn der Hauptunternehmer verpflichtet wird, so viele Unterkünfte bereitzustellen, soviel der Subunternehmer für die Beschäftigten benötigt“, ist sich Rosenberger sicher.

Das Thema Branchenmindestlohn müsse ebenso auf der Tagesordnung bleiben. Der Versuch der Arbeitgeber, sich durch eine geringfüge Pauschalzahlung für Umkleide- und Wegezeiten aus der Verantwortung zu ziehen, musste zur Ablehnung durch das Bundesarbeitsministerium führen. Rosenberger: „Die Gewerkschaft NGG fordert die Arbeitgeberverbände der Fleischwirtschaft auf, sich unverzüglich wieder mit uns an den Verhandlungstisch zu setzen und einen Branchentarifvertrag zu verhandeln, der für alle in der Fleischindustrie tätigen Unternehmen wirksam ist.“

Zum Thema Lebensmitteleinzelhandel erklärte Rosenberger: „Die Zeiten, in denen Fleisch zu Ramschpreisen verkauft wird, müssen endlich der Vergangenheit angehören. Ganz Deutschland spricht von Tierschutzvorschriften. Viel zu wenige sprechen darüber, wie ein nachhaltiger Tierschutz und annehmbare Arbeitsbedingungen finanziert werden sollen. Auch wenn es der einen oder anderen Verbraucherin weh tut: Wir müssen alle gemeinsam erkennen, dass ein für unsere Ernährung gestorbenes Tier nicht zum Dumpingpreis verramscht werden darf. Es muss endlich das notwendige Geld in die Produktionskette vom Landwirt bis zu den Beschäftigten in der verarbeitenden Industrie, um nachhaltigen Tierschutz und gesunde Arbeitsbedingungen sicherstellen zu können. Die von Handelsunternehmen angepriesenen Tierschutzlabel reichen dafür bei weitem nicht aus“

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