Eckpunkte zur Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie Eckpunkte zur Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie

Zeitler: „Faire Regeln sind ein Beitrag für ein sozialeres Europa“


Berlin, 13. Mai 2019

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßt die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Eckpunkte zur Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie. „Das ist ein wichtiger Beitrag, um Menschen, die als Arbeitskräfte von ihren Arbeitgebern in andere EU-Länder entsendet werden, vor Ausbeutung und Lohndumping zu schützen und die Zweiklassengesellschaft auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu beenden“, hat der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler gesagt.

„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Faire Regeln sind ein wichtiger Beitrag für ein sozialeres Europa. Vor allem wird es auch für die einzelnen Menschen erlebbar, dass sich Europa nicht nur an den wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen orientiert“, so Zeitler.

Insbesondere für die Beschäftigten aus anderen EU-Ländern auf den Schlachthöfen und in der Fleischverarbeitung sei dann hoffentlich endlich Schluss damit, dass sie in unwürdigen Unterkünften wohnen müssen oder ihnen Kosten für Unterkunft, Verpflegung oder Reise vom Lohn abgezogen werden.

Jetzt komme es darauf an, dass die Koalition den Gesetzentwurf, den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in Kürze vorlegen will, auch zügig umsetzt und alle nationalen Spielräume, die die Entsenderichtlinie zulässt, zugunsten der Beschäftigten nutzt. Es müsse bei der Umsetzung sichergestellt werden, dass tatsächlich alle repräsentativen Tarifverträge angewendet werden.

Hintergrund:
Die EU-Entsenderichtlinie regelt, welche deutschen Arbeitsgesetze und Tarifverträge auf Arbeitnehmer, die von ihren Arbeitgebern in andere EU-Länder nach Deutschland zur Arbeit entsandt werden, Anspruch haben: zum Beispiel Urlaub, Arbeitszeit, Arbeitsschutz sowie Löhne und Gehälter.

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